Zoll kann stärker gegen Finanzkriminalität vorgehen

Die Bundesregierung geht einen weiteren Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität. Mit einem Gesetz zur Neuaufstellung und Ausweitung der Befugnisse des Zolls setzt die Bundesregierung einen zentralen Teil ihres Aktionsplans Organisierte Kriminalität um.

Mit dem neuen Gesetzpaket bekommt der Zoll neue Befugnisse, um gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche besser vorgehen zu können. Darunter:

  • Der Zoll soll Vermögensgegenstände künftig leichter beschlagnahmen können, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen („suspicious wealth order“). Dies ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Vermögensverschleierung.
  • Außerdem soll er grenzüberschreitende digitale Überweisungswege über die Landesgrenzen hinweg besser kontrollieren und auch Kryptowerte sicherstellen können.
  • Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche wird die bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll gestärkt. Auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut werden.
  • Zudem erhält der Zoll die Rechtsgrundlage zur Nutzung moderner Technologien, wie künstlicher Intelligenz, zum Beispiel zum Abgleich biometrischer Daten oder zum Einsatz von Drohnen.
  • Zur effektiven Sanktionsdurchsetzung werden die Befugnisse der Generalzolldirektion zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse erweitert.

Der Zoll nimmt heute deutlich mehr Aufgaben wahr als bisher. Neben klassischen Kontrollen von Waren und der Erhebung von Zöllen ist er beispielsweise auch mit Schwarzarbeit, organisierter Kriminalität, Geldwäsche oder der Durchsetzung von Sanktionen befasst.  Bundesregierung/ Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz


Finanzwende / Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz-noch-ein-zahnloser-Tiger

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