Investoren verlieren Einlagenschutz bei privaten Banken

Die deutschen Banken wollen künftig Geldanlagen von Investoren nicht mehr schützen. Zu Investoren zählen auch berufsständische Versorgungswerke. Die Einlagensicherung soll nur noch für Privatkunden gelten.

In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab – in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus.

Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds des BdB. Nach Angaben des Verbandes sind somit in der Regel je Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten lägen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Die Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden bei privaten Banken werden künftig nicht mehr durch den freiwilligen Sicherungsfonds der Institute geschützt sein. Das Gleiche gilt für bankähnliche Kunden wie zum Beispiel Vermögensverwalter oder Finanzholdinggesellschaften. Guthaben von Banken sind schon bisher nicht geschützt. Am umfassenden Schutz für Privatkunden und bestimmten Stiftungen soll sich dagegen nichts ändern.

Sollten diese Investoren bei einer Krisenverschärfung in größere Schwierigkeiten kommen, werden sie alleine damit fertigwerden müssen.

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