Abgeordnetenbestechung wird härter bestraft

Bislang machen sich Mitglieder gewählter Volksvertretungen vom Gemeinderat bis zum Bundestag nur im Fall von Stimmenkauf strafbar. Wenn also ein Mandatsträger Zuwendungen für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten entgegennimmt, etwa beim Votum über ein konkretes Gesetzesvorhaben, erfüllt das den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gemäß Paragraf 108e des Strafgesetzbuches.

Die neuen Regeln dehnen den Begriff der parlamentarischen Korruption hingegen auf alle unsauberen Verhaltensweisen bei der Ausübung eines Mandats aus, also auch auf den Versuch, Gesetzesinitiativen im Sinne eines spendablen Lobbyisten auszugestalten, so das Justizministerium. Das entsprechende Gesetz befinde sich derzeit in der Verkündungsphase und könne Anfang bis Mitte April – am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten.

Wer also künftig einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im Auftrag oder Weisung vornimmt oder unterlässt, wird nach dem neuen Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gesetzlich erlaubte Parteispenden sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen.

Schon vor etwa zehn Jahren unterzeichnete Deutschland eine Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption. Doch jahrelang blockierten vor allem Politiker der früheren schwarz-gelben Bundesregierung die Ratifizierung der Konvention im Bundestag.

170 Staaten haben die UNO-Maßnahme schon umgesetzt. Neben Deutschland zählten nur Staaten wie Nordkorea, Syrien oder Saudi-Arabien zu den Blockierern. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun die Ratifizierung.
rodrigocartoon
* 14 . United Nations Convention against Corruption / New York, 31 October 2003
Check yourself, who signed, ratified and implemented
(ratified = national parliament)

Korruption zerstört Zukunft

 

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