Schweiz: Erster nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den ersten Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Der von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erstellte Bericht enthält auch spezifische Analysen zu den wichtigsten dem Geldwäscherei-gesetz unterstellten sowie ausgewählten Bereichen, die dem Geldwäschereigesetz nicht unterstellt sind. Er zeigt, dass die Schweiz von der Finanzkriminalität nicht verschont wird und für das Waschen von Erträgen aus mehrheitlich im Ausland begangenen Straftaten nach wie vor attraktiv ist. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltende Gesetzgebung den festgestellten Risiken insgesamt angemessen Rechnung trägt. Gleichzeitig empfiehlt er Massnahmen, um die Wirksamkeit des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken.

Die grösste Gefährdung wird bei den Universalbanken festgestellt. Dank den Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei werden die Verwundbarkeiten jedoch deutlich reduziert, sodass trotz erhöhtem Risiko von einem angemessenen Risikomanagement in diesem Bereich ausgegangen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Bereiche: Privatbanken, Vermögensverwaltung, Rechtsberufe, Treuhandgeschäfte sowie Geld- und Wertübertragungsdienstleistungen.

Erster nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung /EN
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