Steuertricks: Cum-Cum Geschäfte

Bei sogenannten Cum-Cum-Geschäften wird die Dividendenbesteuerung umgangen durch Aktien-Transaktionen um den Stichtag der Ausschüttung. Aktien ausländischer Anleger werden kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Anleger die Kapitalertragssteuer anrechnen lassen. Danach werden die Aktien zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt.

Die Commerzbank soll Millionenbeträge am Fiskus vorbeigeschummelt haben.Durch fragwürdige Deals schafft die Bank wohl hohe Summen am Fiskus vorbei – und das bereits seit Jahren. Dabei hatte in der Finanzkrise noch der Steuerzahler gerade stehen müssen. Demnach würden Banken, darunter besonders häufig die Commerzbank, Aktien zu bestimmten Stichtagen zwischen Deutschland und dem Ausland hin- und herschachern, damit sich Investoren die Kapitalertragssteuer sparen. Während das Geldinstitut in einer Mitteilung angibt, nach geltendem Recht zu handeln, zweifeln Experten daran, dass diese Praxis legal ist.

Besonders pikant an den Deals: Weil sich die Commerzbank in der Finanzkrise verzockt hatte, musste sie erst vor wenigen Jahren mit einer Zahlung von rund 18,2 Milliarden Euro gerettet werden. Und das Geld kam damals ausgerechnet: vom Steuerzahler.
Steuertrick jahrelang vom Gesetzgeber geduldet
Steuertricks

Ein Gedanke zu „Steuertricks: Cum-Cum Geschäfte

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