Warum zahlt die Versicherung nicht? Verbreitete Irrtümer

Der Alltag steckt voller Risiken: Die Fens­terscheibe geht beim Fußball­spielen zu Bruch, ein Diebstahl raubt einem den letzten Nerv, ein Unfall verändert das Leben. Viele schließen dafür Versicherungen ab und wundern sich, wenn diese nicht zahlen. Finanztest klärt über häufige Irrtümer auf.

Private Haft­pflicht.
Wenn Kinder unter sieben Jahren beim Spielen etwas kaputt­machen, müssen Eltern meist nicht haften. Meine sechs­jährige Tochter hat neulich bei Freunden nebenan Fußball gespielt, dabei ging ein Fenster zu Bruch. Unsere Privathaft­pflicht weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Ist das okay?

Ja. Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwort­lich. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Zahlreiche Tarife bieten aber erweiterten Schutz und leisten auch in Fällen, in denen sie eigentlich nicht für den Schaden aufkommen müssten.

Beim Umzug eines Kumpels stol­perte ich, der teure Fernseher knallte gegen die Wand und der Bild­schirm bekam einen Riss. Das wird doch über meine Haft­pflicht geregelt?

Nicht immer. Die Hilfe beim Umzug ist eine Gefäl­ligkeit. Wer anderen hilft, muss nicht für Schäden haften, die er dabei anrichtet. Deshalb greift in der Regel auch nicht der Schutz seiner Privathaft­pflicht. Fragen Sie aber beim Versicherer nach, denn gute Tarife zahlen trotzdem.

Beim Konzert meiner Lieblings­band ließ ich die Kamera, die ich von einer Freundin geliehen hatte, fallen. Bezahlt die Haft­pflicht das?

Auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Schäden an Leihgaben werden von vielen Anbietern wie Schäden am Eigentum des Versicherten behandelt: Es wird nicht bezahlt. Jedoch schließen neuere Tarife diese Lücke.

Braun­gebrannt und entspannt kamen wir aus unserem Sabbatical zurück. Dann der Schock: Bei uns wurde einge­brochen. Als ob das nicht reicht, kommt unsere Hausrat­versicherung nur für einen Bruch­teil des Schadens auf. Dürfen die das?

Ja. Wenn Sie lange Zeit – etwa zwei Monate oder mehr – wegfahren und Ihr Heim unbe­aufsichtigt ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. Im schlimmsten Fall zahlt sie sonst nicht bei Einbrüchen…
Wann die Versicherung bezahlt-verbreitete Irrtuemer
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