Whistleblowing-Mythen im Faktencheck

Wer Missstände im Unternehmen meldet ist ein Nestbeschmutzer und landet sowieso im Gefängnis. Doch ist das wirklich so? Wir überprüfen die häufigsten Mythen rund um das Thema Whistleblowing auf Ihre Richtigkeit.

Mythos 1: Whistleblower schaden dem Ruf des Unternehmens
Hinweisgeber schaden Unternehmen nur dann, wenn sie Fehlverhalten im Unternehmen direkt an die Öffentlichkeit oder die Medien melden. Deshalb ist es wichtig, dass Hinweisgeber ermutigt werden, intern zu melden. Dazu sollten Unternehmen interne Hinweisgeberkanäle einrichten und aktiv kommunizieren. Mitarbeiter können so ihre Beobachtungen direkt an die zuständige Stelle im Unternehmen übermitteln und helfen, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dies trägt dazu bei, dass das Risiko für Skandale sinkt und so weitreichende Reputationsschäden verhindert werden.

Mythos 2: Whistleblower landen vor Gericht
Mythos 3: Mitarbeiter nutzen Hinweisgebersysteme, um Kollegen anonym anzuschwärzen
Mythos 5: Whistleblower müssen Vergeltungsmaßnahmen durch Kollegen fürchten…blog.eqs.com/
EQS White Paper Whistleblowing

Roboter sollen künftig Compliance-Aufgaben übernehmen
Die zwei grössten skandinavischen Banken haben ihre Compliance-Bereiche jüngst aufgestockt. Beide Häuser sagen jedoch, dass der zusätzliche Personalbedarf nur vorübergehend sei. Künftig übernehmen Algorithmen den Job…cash.ch

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