US-Opfer klagen: Ist die Deutsche Bank für Terroranschläge in Afghanistan mitverantwortlich?

Der internationale Militäreinsatz in Afghanistan ist beendet.

Als voller Erfolg kann er eher nicht bezeichnet werden. Denn schon unmittelbar nach dem Abzug der internationalen Truppen haben die Taliban einige Provinzhauptstädte zurückerobert. Über Sinn und Unsinn dieses Einsatzes dürfte daher auch in den nächsten Jahren noch heftig diskutiert werden. Ein finales Urteil werden wohl erst die zukünftigen Historiker fällen können. Aber auch die Gerichte wird der Afghanistan-Einsatz noch einige Zeit beschäftigen.

So haben die Familien von in Afghanistan getöteten oder verwundeten US-Soldaten nun Klage vor einem Bundesgericht in New York eingereicht. Zu den Beklagten gehört neben der britischen Bank Standard Chartered sowie der Danske Bank auch die Deutsche Bank. Der Vorwurf: Die Banken sollen die Finanzierung von Terrorgruppen nicht unterbunden und so zu den Anschlägen beigetragen haben.

Geldwäsche ist ein globales Problem bei der Anti-Terror-Bekämpfung

Grundlage für die Klage ist die amerikanische Anti-Terror-Gesetzgebung. Diese erlaubt es seit dem Jahr 2016 den Opfern von Terroranschlägen Schadensersatz von Personen und Unternehmen zu verlangen, die den Terrorismus direkt oder indirekt unterstützt haben. Im Fall der Deutschen Bank drehen sich die Vorwürfe unter anderem um einen pakistanischen Geschäftsmann, der eigentlich von der amerikanischen Regierung als Geldwäscher für Terrorgruppen benannt wurde. Trotzdem konnte dieser über die Deutsche Bank internationale Geldtransfer tätigen und so Geld aus kriminellen Aktivitäten waschen, so der Vorwurf der Kläger. Besonders brisant: Der Anklageschrift zufolge stellte die Deutsche Bank dem Geschäftsmann höhere Gebühren als üblich in Rechnung. Dies könnte darauf hindeuten, dass man sich sehr wohl über die Problematik der Geschäftsbeziehung bewusst war. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte sich zu den Vorgängen bisher nicht äußern.

Die Deutsche Bank stand wiederholt in der Kritik.

Hinterbliebene von US-Opfern werfen Deutscher Bank Terrorismus-Unterstützung vor.

 Klage US-5.8.2021
COMPLAINT UNDER THE
ANTI-TERRORISM ACT
(18 U.S.C. § 2333)

Deutsche Bank
By Kostas Koufogiorgos

Kampf gegen Korruption, ein zentrales nationales Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten!

Korruption untergräbt das öffentliche Vertrauen, behindert eine effektive Regierungsführung, verzerrt die Märkte und den gerechten Zugang zu Dienstleistungen, untergräbt Entwicklungsbemühungen, trägt zu nationaler Fragilität, Extremismus und Migration bei und bietet autoritären Führern ein Mittel, um Demokratien weltweit zu untergraben. Wenn Staatsführer die Bürger ihrer Länder bestehlen oder Oligarchen die Rechtsstaatlichkeit missachten, verlangsamt sich das Wirtschaftswachstum, die Ungleichheit nimmt zu und das Vertrauen in die Regierung sinkt.

Allein in finanzieller Hinsicht sind die Kosten der Korruption schwindelerregend. Es wird geschätzt, dass durch Korruption zwischen 2 und 5 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts verloren gehen. Auch wenn diese Kosten nicht gleichmäßig über die ganze Welt verteilt sind, betreffen der Missbrauch von Macht zur privaten Bereicherung, die Veruntreuung von öffentlichem Vermögen, Bestechung und andere Formen der Korruption jedes Land und jede Gemeinschaft. Die Erlöse aus diesen Handlungen überschreiten nationale Grenzen und können sich auf Volkswirtschaften und politische Systeme weit entfernt von ihrem Ursprung auswirken. Anonyme Briefkastenfirmen, undurchsichtige Finanzsysteme und professionelle Dienstleister ermöglichen die Bewegung und das Waschen von illegalem Reichtum, auch in den Vereinigten Staaten und anderen auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Demokratien.… (wurde aus dem EN übersetzt)

Kampf gegen Korruption / Präsident Biden

Memorandum zur Etablierung des Kampfes gegen Korruption als ein zentrales nationales Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten

Zunar
https://www.w-t-w.org/en/zunar-zulkiflee-anwar-haque/

 

Eine Staatsanwältin kämpft gegen Steuerraub

Als die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker den ersten Fall auf den Schreibtisch bekommt, ahnt sie nicht, dass es sich um den größten Steuerraub der deutschen Geschichte handelt: CumEx.

Niemand rechnet zu diesem Zeitpunkt damit, dass sie mit ihrem Team in den folgenden acht Jahren zigtausende Akten durcharbeiten, weltweit Razzien durchführen und gegen mehr als 1.000 Beschuldigte ermitteln wird. Darunter mächtige Manager, Verantwortliche in Großbanken und Anwälte renommierter Kanzleien.

Im Zuge ihrer Ermittlungen entlarvt Brorhilker, mit welcher Skrupellosigkeit sich Millionäre Milliardensummen an Steuergeldern erstatten ließen, die zuvor nie bezahlt wurden. Für die Strafverfolgerin steht fest: Diesmal sollen keine Verfahren gegen Geldbuße eingestellt, sondern alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Die Aufgabe scheint unmöglich. Die Tatverdächtigen sind in der ganzen Welt verstreut. Und es ist ein Wettlauf mit der Zeit – Verjährungen drohen.

Es sind Brorhilkers Ermittlungen, die im Frühjahr 2020 im ersten CumEx-Urteil münden. Ein Meilenstein. Denn zum ersten Mal wird richterlich festgestellt: CumEx ist illegal. Bislang hatten sich viele Täter bei ihren Geschäften auf vermeintliche Gesetzeslücken berufen. Und tatsächlich: Jahrzehntelang war es Gesetzgeber und Finanzbehörden nicht gelungen, CumEx zu stoppen. Wie kann das sein?

Die Fahnderin und ihr Team schaffen es schließlich, Täter zu drängen, reinen Tisch zu machen. Hunderte Stunden verhören sie die Kronzeugen. Ans Tageslicht kommt eine Branche, die jahrelang Einfluss nehmen konnte – auf Parlamente, die Justiz, auf Universitäten, die öffentliche Meinung. Und: auf den Gesetzgeber. So konnte der Steuerraub unbehelligt weitergehen. Strafverfolger kannten so etwas bislang nur aus der organisierten Kriminalität. Doch wie konnte sich der Staat dermaßen täuschen lassen?

Brorhilker stößt auch auf eine unheilvolle Nähe der Finanzverwaltung und der milliardenschweren Industrie. Während ihre Ermittlungen bislang vor allem die CumEx-Akteure im Visier hatten, stellt sich jetzt die Frage, ob tatsächlich alle beteiligten Behörden ebenso an der Aufklärung interessiert sind, wie sie selbst.

Die Doku zeigt erstmals die Gesichter hinter der Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesgeschichte. Ermöglicht durch eine jahrelange intensive, investigative Recherche von WDR/NDR und Süddeutscher Zeitung gibt der Film tiefe Einblicke in das, was hinter den Kulissen geschah.

Und er geht der Frage nach, wie es um die Wehrhaftigkeit des Staates gegen teils skrupellose Finanzjongleure bestellt ist, die Steuerkassen weltweit längst für ihre perfiden Geschäfte entdeckt haben. Brorhilker muss erkennen: Während sie noch jahrelang mit der Aufarbeitung von CumEx befasst sein wird, hat die Branche längst neue Modelle entwickelt, mit denen sich in die Staatskasse greifen lässt.
Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia/ ardmediathek.de

Geldwäsche: EU-Rechnungshof stellt EU-Institutionen vernichtendes Zeugnis aus!

Der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zu Anti-Geldwäsche Maßnahmen der EU im Bankensektor veröffentlicht. Ihr Urteil: die “EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor sind fragmentiert und werden unzulänglich umgesetzt”. Die Rechnungsprüfer*innen bemängeln “mangelhafte Koordination auf EU-Ebene”, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Aufsicht läge immer noch auf nationaler Ebene – die übergeordnete Aufsicht von Seiten der EU sei “unzureichend”, um einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Kernkritikpunkt des Rechnungshofs ist die lückenhafte Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Geldwäsche. Die Kommission brauche zu lange, um die nationale Umsetzung von EU-Recht zu prüfen und, wenn nötig, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Auch der Risikoanalyse der EU-Kommission für den europäischen Binnenmarkt mangele es an geografischem Fokus, der Priorisierung von besonders anfälligen Sektoren sowie Informationen darüber, wie sich das Risikogeschehen über die Jahre entwickelt hat. Außerdem habe die Kommission nur in sehr wenigen Einzelfällen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Verstöße gegen das Unionsrecht der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu melden. Wo dies geschah, sei die EBA wenn überhaupt erst mit unangemessenen, “übermäßigen Verzögerungen” tätig geworden. Obwohl die EBA Verstöße gegen das Unionsrecht auf eigene Initiative hin untersuchen kann, hat sie von diesem Initiativrecht seit Bestehen im Jahr 2010 keinen Gebrauch gemacht. Bei mindestens einer Untersuchung eines nationalen Verstoßes gegen Unionsrecht durch die EBA fanden die Prüfer*innen Beweise für versuchte Einflussnahme auf das Entscheidungsgremium. Im Aufsichtsrat der EBA sind alle 27 Mitgliedstaaten vertreten, die EU-Kommission hat kein Stimmrecht. Leider führt diese Organisationsstruktur immer wieder dazu, dass nationalen Interessen Vorrang eingeräumt wird.

Informationsaustausch zwischen relevanten Akteurinnen war laut den Prüfer*innen an mehreren institutionellen Schnittstellen ein Problem: Der Informationsaustausch zwischen der EU-Kommission und der EBA finde nicht systematisch statt. Ebenso könne der Informationsaustausch zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Finanzaufsichtsbehörden weiter verbessert werden. Der Europäische Auswärtige Dienst wiederum kooperierte nicht zeitnah mit der Kommission, wodurch sich die Erstellung der Liste der Hochrisiko-Drittländer verzögerte.
AML, Anti money laundering. Concept with keywords, letters and icons. Flat vector illustration on white background.

Warum Deutschland beim Kampf gegen Geldwäsche auf der Stelle tritt

Die Financial Intelligence Unit (FIU) soll in Deutschland den Kampf gegen Geldwäsche anführen. Doch um die ineffiziente Behörde gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. Ihre Zukunft ist unklar.

Michel Penke , Frederik Richter berichten: Deutschland gilt als Paradies für Geldwäsche. Für die italienische Mafia zum Beispiel bietet die deutsche Wirtschaft viele Möglichkeiten, illegales Geld sauber zu waschen. Ein Grund für das schlechte Abschneiden Deutschlands liegt in den unklaren Zuständigkeiten, die auf Bundesregierung und Bundesländer verteilt sind.

Derzeit gibt es darüber einen harten Konflikt. Der Bundestag debattiert am Donnerstag ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“. Eigentlich geht es darin um die Ausgestaltung eines Transparenzregisters. Doch in seinem Anhang findet sich ein veritabler Zankapfel zwischen Ländern und Berlin: der sogenannte Filter der Financial Intelligence Unit (FIU)….Correctiv.org

Cartoon: Geldwäsche (medium) by markus-grolik tagged deutsche,bank,geldwäsche,schwarzgeld,oligarchen,deutschland,banken,finanzwesen,deutsche,bank,geldwäsche,schwarzgeld,oligarchen,deutschland,banken,finanzwesen

Markus Grolik
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Geldwäsche im Online-Glücksspiel: Bankenaufsicht Bafin will nicht kontrollieren

Die Bundesländer liberalisieren ab Juli das Online-Glücksspiel. Sie hoffen auf mehr Einnahmen. Doch in Deutschland dürfte vor allem eines zunehmen: Geldwäsche. Denn für deren Bekämpfung fühlt sich niemand richtig zuständig, wie interne Gesprächsprotokolle zeigen. Die Situation erinnert an den Wirecard-Skandal…..Correctiv.org

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Lukas Podolski lacht: Wie viele Prominente taucht er in einem Werbespot für Sportwetten auf. Hinter dem Werbeglanz verbirgt sich eine Schattenwelt. (Foto: Screenshot / Youtube)

 

Glücksspielsucht
Geschäft mit der Sucht und der neue Glücksspielstaatsvertrag!

Spielhallen By HSB-Cartoon | Media & Culture Cartoon ...
www.w-t-w.org/en/heinz-schwarze-blanke
www.hsb-cartoon.de

Whistleblowerschutz unerwünscht!

US-Regierung sucht Quelle von Steuerdaten-Leaks.

Ein Medienbericht offenbart, wie – teils lächerlich – wenig Steuern Amerikas Superreiche zuletzt gezahlt haben. Nun will die US-Steuerbehörde untersuchen, wie ihre Daten an die Öffentlichkeit gelangen konnten.

Die US-Steuerbehörde IRS will ermitteln, wie brisante Daten von Superreichen wie Jeff Bezos, Elon Musk oder Warren Buffett an die Öffentlichkeit geraten konnten. »Ich kann bestätigen, dass es eine Untersuchung gibt«, sagte IRS-Chef Charles Rettig bei einer Senatsanhörung in Washington.

Sebastian Fiedler zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, spricht nach dem Europol-Einsatz gegen Organisierte Kriminalität von einem historischen Schlag gegen global agierende Banden. Im phoenix-Interview erklärt Fiedler, dass sich nicht alle EU-Mitgliedstaaten an der internationalen Operation mit dem FBI beteiligt haben. Durch die globale Kooperation der „Willigen“ sei es möglich gewesen, mittels eines Trojanischen Pferds an die Kommunikation der verbrecherischen Banden heranzukommen. Das FBI selbst hat eine Plattform zur Verfügung gestellt, die die Kriminellen genutzt haben.

Die Europäische Staatsanwaltschaft sei in diese Ermittlungen nicht einbezogen gewesen: „Die Europäische Staatsanwaltschaft ist entgegen unserem fachlichen Rat für diesen Teil der Organisierten Kriminalität gar nicht zuständig. Wir würden uns wünschen, dass sie für solche Verfahren zuständig wäre.“ Dies müsse sich ändern.

Bei der gemeinsamen europäischen Bekämpfung von Verbrechen sieht Fiedler grundsätzlich Aufholbedarf: „Wir sehen ja, wie bedeutsam die europäische Polizeibehörde Europol für die gemeinsame Zusammenarbeit ist. Die müssen wir weiter stärken.“ Damit spricht Fiedler vor allem die finanziellen Mittel an: „Der Finanzrahmen von Europol hinkt den Dimensionen des FBI hinter her.“ Im Gegensatz zum Milliarden-Etat des US-amerikanischen FBI stehe der europäischen Behörde nur ein „dreistelliger Budgetrahmen für ganz Europa“ zur Verfügung. Der Kriminalhauptkommissar sieht hier vor allem die deutsche Politik in der Verantwortung: „Wir haben da durchaus politische Protagonisten in Deutschland, die im Programm stehen haben, dass sie die Europäische Staatsanwaltschaft abschaffen und Europol die Finanzmittel kürzen wollen. Das ist ein sehr politischer Moment, über den wir auch zu diskutieren haben.“

Internationaler Schlag gegen die Organisierte Kriminalität

Phoenix:

Cartoon: Organisierte Kriminalität (medium) by petronas tagged organisierte,kriminalität,politik,sport,autor,buch
By petronas

Die Geheimnisse der Russenmafia – Gewalt, Geschäft, Gefängnis

Zunehmend entwickelt sich Deutschland zu einem lukrativen Ziel für die Verbrecherbanden der Russenmafia. Dabei bedient sich die organisierte russische Kriminalität brutaler Methoden.

Hotspot Berlin – parallel zum Zerfall der UdSSR und dem Rückzug der sowjetischen Armee aus Ostdeutschland wird die wiedervereinigte Hauptstadt zum Zentrum von Kriminalität: Ikonenschmuggel und Hehlerei, Raubstraftaten und rätselhafte Mordfälle in Serie.

Ein Sprengstoffattentat als Warnung

Als im morgendlichen Berufsverkehr des 15. März 2016 eine Autobombe mitten auf einer achtspurigen Berliner Hauptverkehrsachse detoniert, kommt der Fahrer ums Leben – ein polizeibekannter Drogendealer. Wie durch ein Wunder aber gibt es keine weiteren Verletzten. Für die Ermittler des Berliner Landeskriminalamts verdichten sich schnell alle Indizien auf eine Tat im Milieu der organisierten russischen Kriminalität.

Ein Sprengstoffattentat als Warnung an zuliefernde Dealer, den Spielregeln des schmutzigen Kokain-Geschäfts zu folgen. Und eine öffentliche Machtdemonstration der Russenmafia – die seit Jahrzehnten von Berlin aus agiert, deutschlandweit.

Das Mythos der Diebe im Gesetz

Die Russenmafia ist eine verbrecherische Organisation, die mit Kokainschmuggel, Raubstraftaten, Prostitution, Menschenhandel sowie Waffengeschäften allein in Deutschland mehr als eine Million Euro Beute am Tag erzielt. Die illegalen Geldsummen werden bevorzugt in Deutschland gewaschen, denn hier boomen Bau- und Immobiliengeschäfte. Ideale Voraussetzungen für die systematische Unterwanderung ganzer Branchen mit Geldwäsche. Zumal der Verfolgungsdruck auf kriminelle Finanzgeschäfte vergleichsweise gering bleibt. Für viele Experten gilt Deutschland genau deshalb als Mafia-Paradies.

Die Etablierung der organisierten russischen Kriminalität profitiert in den frühen 90er-Jahren vom Zerfall der staatlichen Strukturen in der früheren Sowjetunion. Die jahrzehntelange Tradition der sogenannten Diebe im Gesetz, russischer Berufsverbrecher, wurde Jahrzehnte zuvor durch ihren Widerstand in Stalins sibirischen Straflagern zum Mythos in der UdSSR. Angeheuert von neureichen russischen Oligarchen der Jelzin-Ära, erledigen die „Diebe im Gesetz“ auch brutalste Verbrechen für ihre Auftraggeber. Mit dem wiedervereinigten Deutschland öffnet sich nun ein höchst lukrativer Markt für diese Banden der Russenmafia.

Mysteriöse Morde nach der Wende

Zunächst werden in Berlin ansässige russische Immigranten der 1980er-Jahre zur Zielscheibe der russischen Mafiosi. Die Berliner Polizei registriert schon 1991 eine außergewöhnliche Zunahme rätselhafter Mordfälle im Russenmilieu. Reihenweise eröffnen dubiose Import-Export-Läden in attraktiven Lagen der Westberliner City. Die Expansion der Russenmafia auf die klassischen Geschäftsfelder organisierter Krimineller erfolgt schnell und selten lautlos.

Durch ihre offene Brutalität unterscheiden sich russische Verbrecherbanden von den in Deutschland seit 2007 diskret agierenden italienischen Mafiosi. Selbst in deutschen Gefängnissen, in denen russischsprachige Häftlinge gut ein Zehntel ausmachen, besitzen sie uneingeschränktes Ansehen und nehmen hierarchische Führungspositionen ein. Die Struktur der Russenmafia unterscheidet innerhalb einzelner Banden vom Paten über die Bosse und Brigadeleiter bis zu den ausführenden „Soldaten“ vier Ebenen. Die Zahl dieser in Deutschland tätigen russischen Verbrecher schätzt das Bundeskriminalamt auf aktuell 10 000 (Stand: Mai 2020).

Für deutsche Ermittler gestaltet sich die Zusammenarbeit mit russischen Polizeikollegen dabei als schwierig. Der Informationsfluss bleibt oft einseitig, die Effektivität von Interpol im Kampf gegen organisierte russische Straftäter begrenzt. Erst in den vergangenen Jahren beobachten Experten die zunehmende Bekämpfung organisierter Banden in Russland. Das internationale Engagement der Russenmafia aber hat nach wie vor Konjunktur. Berlin bleibt neben London und New York ihr Hotspot.
ZDF

Cum-Ex-Geschäfte – Banker zu langer Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Bonn hat den ehemaligen Generalbevollmächtigen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Corinna Budras Wirtschaftskorrespondentin in Berlin berichtet:
Im Skandal um Cum-Ex-Geschäfte hat ein deutsches Gericht am Dienstagabend erstmals eine Haftstrafe gegen einen deutschen Banker verhängt. Das Landgericht Bonn hat einen ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem soll er rund 100.000 Euro aus „Taterträgen“ zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren, die Verteidiger, darunter der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer, dagegen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann also vor dem Bundesgerichtshof angegriffen werden (Az: 62 KLs 1/20).

Damit kommt das zweite Strafverfahren zu den umstrittenen Aktiendeals überraschend früh zu einem Abschluss. Eigentlich hatte die Kammer noch weitere Termine in dem Strafverfahren geplant. Diesmal fiel die Strafe wesentlich härter aus als in dem ersten Strafverfahren. Der Banker soll die rechte Hand des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius gewesen sein und gewusst haben, dass die umstrittenen Deals nicht in Ordnung waren, hieß es in der Anklageschrift. Der erste deutsche Cum-Ex-Prozess endete in aller Eile vor mehr als einem Jahr kurz vor dem ersten Lockdown der Corona-Pandemie. Damals standen zwei Londoner Investmentbanker vor Gericht, sie mussten zu den Terminen der mündlichen Verhandlung in Deutschland damals extra einfliegen. Sie kamen mit einer Bewährungsstrafe davon, weil sie umfangreich kooperierten und erstmals öffentlich umfangreich Einblick gaben in die umstrittenen Aktiendeals, die über mehrere Jahre hinweg viele Akteure der Finanzbranche gefesselt hatten. Der Grund: Die Geschäfte versprachen hohe Gewinne ohne Risiko.
„Es darf nicht die letzte Person sein“

Für die Bürgerbewegung Verein Finanzwende ist mit der Entscheidung ein „entscheidender Meilenstein im Cum-Ex-Skandal“ erreicht. Der erste Täter erhalte für seine kriminellen Machenschaften eine Haftstrafe. „Es darf nicht die letzte Person sein“, forderte der Vorstand Gerhard Schick. „Das erste strafrechtliche Urteil letztes Jahr und nun die erste Gefängnisstrafe sind erste Schritte, um jahrelange Versäumnisse wieder gut zu machen.“

Wissen war nie wertvoller

Mit den Versäumnissen spielt der ehemalige Finanzexperte der Grünen auf die schwierige Rolle des Staates an, der über Jahre hinweg diese Geschäfte trotz diverser Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehung laufen ließ. Sie sollen für den deutschen Fiskus zu einem Schaden in Milliardenhöhe geführt haben, grobe Schätzungen gehen von 10 Milliarden Euro aus. Grundlage für die Deals waren Transaktionen mit Aktien, die rund um den Dividendenstichtag des jeweiligen Unternehmens gehandelt wurden. In diesem Zusammenhang konnten sich professionelle Investoren die gezahlte Kapitalertragssteuer auf die Dividenden erstatten lassen. Durch eine Fehlkonstruktion in der Abwicklung solcher Geschäfte konnten sich Anleger die nur einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten lassen. Der Name dieser Transaktionen entstand dadurch, dass die Aktien sowohl mit – also „cum“ – Dividendenanspruch als auch ohne – also „ex“ – gehandelt wurden.

Schon im Jahr 2002 hatte der Bankenverband auf das Steuerschlupfloch hingewiesen, zu diesem Zeitpunkt sollen die Geschäfte schon jahrelang gelaufen sein. Trotzdem dauerte es weitere zehn Jahre bis es effektiv gestopft wurde. Viele Banken und einige Anwaltskanzleien waren involviert; ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versuchte die Untätigkeit des zuständigen Finanzministeriums über politische Verstrickungen zu ergründen. Dies ist allenfalls unzureichend gelungen. Auch die juristische Aufarbeitung gestaltet sich schwierig, weil die strafrechtlichen Verantwortungen häufig unklar sind. Mehrere Staatsanwaltschaften führen seit Jahren Ermittlungsverfahren gegen mehr als Tausend Beschuldigte, aber auch knapp zehn Jahre nach der Gesetzesänderung sind die strafrechtlichen Verurteilungen überschaubar.

Auch die involvierte Bank M.M. Warburg hatte zwar zuvor schon Steuerforderungen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal beglichen, aber stets betont, dass die Nachforderungen ungerechtfertigt seien. Nach dem Urteil am Dienstagabend äußerte die Bank Zweifel, ob das Urteil „angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge“ einer etwaigen Revision standhalte. „Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt“, klagte die Bank. Faz.net

Harm Bengen
www.w-t-w.org/en/harm-bengen
www.harmbengen.de