Das Lohngefälle zwischen Gering- und Besserverdienern

Trend gestoppt: Lohnspreizung nicht weiter gewachsen

Das Lohngefälle zwischen Gering- und Besserverdienern in Deutschland ist von 2010 bis 2014 nicht mehr gewachsen. Im Jahr 2010 fiel der Lohn eines Besserverdieners mindestens 3,45-mal so hoch aus wie der eines Geringverdieners, 2014 betrug der Faktor 3,41, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2006 war der Abstand allerdings mit 3,33 noch deutlich geringer gewesen. Die Behörde untersucht alle vier Jahre die Verdienststruktur in der Bundesrepublik.

„Der langjährige Trend einer zunehmenden Lohnspreizung ist gestoppt“, kommentierten die Statistiker die Ergebnisse. Besserverdiener erhielten 2014 aber immer noch gut das Dreifache von Geringverdienern. Zur Spitzengruppe zählen Arbeitnehmer ab 31 Euro Bruttostundenlohn, zu den unteren zehn Prozent bis 9,10 Euro.

Während die Lohnspreizung im Bundesdurchschnitt von 2010 bis 2014 nur minimal zurückging, fiel sie laut Statistischem Bundesland in Ostdeutschland „besonders deutlich aus“. Der Abstandsfaktor sank hier demnach von 3,45 auf 3,16. „Das lag vor allem daran, dass Geringverdiener im Vergleich zur Mitte aufholen konnten.“ Dieses Aufholen könnte auch die gesamte Entwicklung beeinflusst haben.

In der Vergangenheit seien die Geringverdiener in Deutschland insgesamt im Vergleich zur Mitte der Lohnskala immer wieder zurückgefallen, erläuterten die Statistiker. Inzwischen deute sich „ein leichter Aufholprozess“ zur Mitte der Lohnskala (16,65 Euro) an.

Derweil stieg von 2010 bis 2014 der Lohnabstand der Besserverdiener zur Mitte. Damit habe sich eine „langjährige Entwicklung“ fortgesetzt, erklärten die Statistiker: „Die Besserverdiener setzen sich von der Mitte ab.“

Gleichzeitig ist der Anteil der Besserverdiener leicht angestiegen. 19,0 Prozent aller Beschäftigten fielen 2014 in diese Kategorie, 0,9 Prozentpunkte mehr als vier Jahre zuvor. Der Anteil derjenigen, die nur für einen Niedriglohn arbeiten, ist wiederum seit 2010 nicht weiter gewachsen. Unter allen Beschäftigten waren 2014 den Angaben zufolge 20,6 Prozent Geringverdiener.

Zum Niedriglohnbereich zählen Arbeitnehmer, die weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (11,09 Euro Bruttostundenlohn 2014) bekommen. Als Spitzenverdiener zählen solche, die mehr als das Eineinhalbfache verdienen – das sind 24,96 Euro je Stunde.

Um die sogenannte Lohnspreizung zu berechnen, werden Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie geringfügig Beschäftigte berücksichtigt. Sie lassen keine Rückschlüsse auf die Folgen des Mindestlohns zu, der seit 2015 gilt. Die Ergebnisse decken sich mit einer jüngst vorgestellten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), der zufolge die Lohnungleichheit zwischen 2009 und 2013 nicht zugenommen hat.
Statistisches Bundesamt Studiestatistisches-bundesamt

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