PM: Die Frist zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie endet am (17.12.2021) – nun gilt die Direktwirkung
Die EU hat ihren Mitgliedsstaaten mehr als zwei Jahre Zeit gegeben, die im Oktober 2019 verabschiedete EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Deutschland lässt nun diese Frist verstreichen. EU-Richtlinie
Was gilt ab dem 18.12.2021?
In Deutschland existiert für Whistleblowing zurzeit keine umfassende gesetzliche Regelung und die rechtliche Zulässigkeit von Whistleblowing ist im Vorhinein oft nur schwer oder gar nicht zu beurteilen. Durch die Überschreitung der Umsetzungsfrist entsteht noch weitere Rechtsunsicherheit. Rechtsexperte Dr. Simon Gerdemann stellt in der Neuen Juristischen Wochenschrift zur mit Fristablauf einsetzenden Direktwirkung der Richtlinie drei Hauptthesen auf: