Journalisten und eine Redaktion mundtot machen

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Correctiv-Chefredakteur. Was ist da geschehen?

Das Correctiv hat zusammen mit 18 Medienpartnern den nach eigenen Angaben größten Steuerraub Europas aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Zu diesen Ermittlungen veröffentlichte das Correctiv ebenso einen offenen Brief mit dem Titel „Journalismus ist kein Verbrechen“.

Offener Brief
Sehr geehrte Frau Justizministerin Katarina Barley,
sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz,

vor wenigen Wochen haben wir die CumEx-Files veröffentlicht. Gemeinsam mit Medienpartnern aus ganz Europa haben wir enthüllt, wie Banker, Aktienhändler und Steuerberater unsere Staatskasse geplündert haben.

Eine unglaubliche Summe von mindestens 55 Milliarden Euro wurde in Europa gestohlen – Steuergelder, die unserer Gesellschaft zu Gute kommen sollten, ob für Kitas, Krankenhäuser oder Bildungseinrichtungen.

Wir erwarten, dass die Strafverfolgungsbehörden die Täter verfolgen und das Geld zurückholen. Der größte Teil der gestohlenen Milliarden bleibt jedoch weiter verschwunden.

Zugleich werden nun diejenigen verfolgt, die den Skandal aufgedeckt haben. Gegen Oliver Schröm, Chefredakteur von CORRECTIV,  ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb).

Es ist das erste Mal, dass dieser Paragraph auf einen Journalisten angewendet wird.

Die Hamburger Ermittler stützen sich auf ein Gesuch der Schweizer Behörden, die aufgrund einer Anzeige der Schweizer Bank Sarasin tätig wurden. Eine der Banken, die tief in den Skandal um die gestohlenen Steuergelder verstrickt ist.

Oliver Schröm soll einen Mitarbeiter dazu angestiftet haben, die Cum-Ex-Geschäfte der Schweizer Bank öffentlich zu machen. Das stelle eine Verletzung des Bankgeheimnisses dar.

Dieser Vorwurf ist absurd: Oliver Schröm hat seine Arbeit als Journalist gemacht und einen erheblichen Missstand in unserer Gesellschaft aufgedeckt.

Es ist erschreckend, dass deutsche Behörden sich von den Tätern instrumentalisieren lassen. Der Versuch, einen Journalisten und eine ganze Redaktion mundtot zu machen, ist ein Missbrauch des Strafrechts.

Umso mehr besorgt uns das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das der Bundestag derzeit berät. Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit muss abgewendet werden. Die morgige Anhörung im Rechtsausschuss bietet dafür eine Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz,
wir fordern Sie auf, gemeinsam mit Ihren Kollegen in Europa endlich unsere Staatskassen vor Ausplünderung zu schützen.

Sehr geehrte Frau Justizministerin Katarina Barley,
wir fordern Sie auf, investigative Recherchen von Journalisten nicht zu kriminalisieren. Sorgen Sie dafür, dass Journalisten nicht wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt werden können.*

Der Rechtsstaat muss sich auf die Verfolgung der Täter konzentrieren.

Steuerraub ist ein Verbrechen. Journalismus nicht.

Die CORRECTIV-Redaktion….Hintergründe zu den Ermittlungen Correctiv

Dooa Eladl
www.w-t-w.org/en/doaa-eladl/