Whistleblower-Schutz
DJV kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Buschmann zum Schutz von Whistleblowern als unzureichend kritisiert. Der Entwurf sieht vor, dass Whistleblower vor Kündigung geschützt sind, wenn sie ihre Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden zunächst der Organisation melden und erst nach einer Frist zwischen drei und sechs Monaten an die Öffentlichkeit gehen.
„Die Frist muss deutlich verkürzt werden“, sagte Hendrik Zörner vom DJV im Deutschlandfunk (Audio-Link). Es bestehe die Gefahr, dass beispielsweise Unternehmen gegen die Hinweisgebenden vorgehen. Dass es überhaupt einen Gesetzentwurf gibt, begrüßte Zörner – das sei gut, aber nicht gut genug.
Der Gesetzentwurf
Länder und Verbände haben nun bis zum 11. Mai Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu beziehen. Das Justizministerium leitet mit der Vorlage die Umsetzung einer EU-Richtlinie ein. Dies hätte eigentlich bereits im vergangenen Jahr geschehen müssen. Die damalige Große Koalition hatte sich jedoch nicht auf die Details des Gesetzes einigen können. DLF