Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie)

In der EU sollen Whistleblower besser geschützt
werden und dadurch die Durchsetzung des EU-Rechts verbessert werden. Dazu will die EU-Kommission mit einer Richtlinie Mechanismen schaffen, die bei Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht Hinweisgeber durch Mindeststandards vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

KERNPUNKTE: Ziel der Richtlinie:
Die Durchsetzung des EU-Rechts soll verbessert werden, indem bei Verstößen gegen EU-RechtHinweisgeber durch Mindeststandards vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.

Betroffene: Insbesondere Unternehmen und Behörden sowie deren Beschäftigte.

Pro
(1) Die Beschränkung des Schutzes auf Hinweisgeber, die „im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit“ an Informationen gelangt sind, ist sachgerecht.

(2) Dass Hinweisgeber geschützt werden, wenn sie zuerst den internen Meldekanal nutzen, ermöglicht eine schnelle Abstellung ohne Imageverlust und kann Imageschäden bei Falschmeldungen verhindern.

Kontra
(1)
Die Beschränkung der Richtlinie auf bestimmte Verstöße wird Hinweisgeber
abschrecken, wenn diese nicht beurteilen können, ob ein Hinweis unter den Schutz der Richtlinie fällt.

(2)
In die Richtlinie sollten rechtssichere Kriterien aufgenommen
werden, wann der Hinweisgeber einen „hinreichenden“ Grund für die Annahme eines Rechtsverstoßes hat und wann eine „missbräuchliche“ Meldung vorliegt.
Schutz von Hinweisgebern

 

Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Dooa Eladl
www.w-t-w.org/en/doaa-eladl/