UBS-Prozess: Milchbüchlein

Frankreichs Richter hadern mit dem «Milchbüchlein»
Im UBS-Prozess sorgen die früheren Praktiken der UBS für Irritation. Die französischen Angeklagten distanzieren sich von den Schweizern.

Was die französische Justiz der UBS vorwirft.In Paris steht die Grossbank wegen des Vorwurfs der Geldwäscherei und der illegalen Anwerbung von Kunden vor Gericht. Im Prozess in Frankreich dürfte auch das früher praktizierte Schweizer Private Banking am Pranger stehen.

Seit dem 8. Oktober wehrt sich die UBS vor der neuen Kammer für Finanzdelikte des Tribunal de Grande Instance in Paris gegen die Vorwürfe der französischen Justiz, wonach die Grossbank Geldwäscherei aus Erträgen von Steuerdelikten und illegale Kundenanwerbung auf französischem Boden betrieben hat. Das Thema ist komplex und politisch heikel, die Prozesstage lang und das Klima im halbleeren Saal unterkühlt. Aber die Sitzordnung im Gerichtssaal hat sich gelockert. Ein Angeklagter hat sich auf den bequemeren Stuhl zu den Journalisten gesetzt. Auch einige Anwälte sitzen nun im Pressebereich. Es herrscht ein ständiges Kommen und Gehen.

In den letzten Tagen befragte das Gericht ehemalige französische UBS-Banker zu den Aufgaben und Abläufen in der französischen UBS-Einheit in den Jahren 2004 bis 2012. UBS France wird vorgeworfen, dem Mutterhaus «Beihilfe» zu den vorgeworfenen Delikten geleistet zu haben. In jenen Jahren hatte sich die UBS in Frankreich in einer Gratwanderung versucht: Indem sie die Filialen in Frankreich stärkte, versuchte sie sich einerseits auf die Zukunft einer Bankenwelt mit vorwiegend deklariertem «weissem» Geld vorzubereiten.

Andererseits wurde das Schwarzgeld-Geschäft mit der grenzüberschreitenden (Offshore-)Betreuung von französischen Kunden durch Schweizer Banker parallel weiterbetrieben…. NZZ