Whistleblower erhalten in der Schweiz kein faires Verfahren!

Whistleblower Rudolf Elmer muss CHF 320 000 bezahlen, obwohl das Urteil zum Schweizer Bankgeheimnis ein Freispruch war!

Laut Rudolf Elmer ist die Schweiz Weltmeisterin im Bereich der systematischen Verfolgung von Personen, die angetrieben von ihrem Gewissen missbräuchliche Praktiken der Banken und multinationalen Konzerne, der Zivilgesellschaft zur Kenntnis bringen. Das ist nur möglich, weil die Schweiz kein Gesetz zum Schutz von Informanten in der Privatwirtschaft hat.

Sollte es jemals wie im Fall Elmer zu einem Freispruch kommen, dann wird der Freigesprochene mit Verfahrenskosten bestraft, die zum finanziellen, professionellen und ja auch zum sozialen Tod führt. Der Grund hierfür ist einfach, es werden Exempel statuiert, um andere potentielle Informanten abzuschrecken.

In vielen Justizsystemen ist das möglich, da Sie keiner Aufsichtsbehörde Rechenschaft leisten müssen. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht wie z. B. Deutschland, welches verfassungsmässige Grundrechte u.a. auch Menschenrechte schützt.

Zwar steht in der Prozessordnung, dass entlastende und belastende Umstände mit gleicher Sorgfalt untersucht werden müssen, doch die Wahrheit ist, dass die Strafverfolgungsbehörden nur die belastenden Umstände erstellen, die entlastenden Umstände werden vorsätzlich ignoriert. Das könnte ja das Strafmass massiv reduzieren bzw. Verfahrenskosten könnten dem Freigesprochenen nicht auferlegt werden!

Damit wird auch ein faires Verfahren unmöglich, obwohl ein faires Verfahren das Hauptthema in jedem Gerichtssaal dieser Welt sein sollte.

Zahlreiche Informanten weltweit fühlen sich seit Jahrzehnten von der Justiz nicht fair behandelt zum Beispiel Chelsea Manning; Herve Falciani, Brigitte Heinisch, Stephanie Gibault; Yasmine Motarjemi, etc. und auch Rudolf Elmer.

Faire Verfahren sind entscheidend und eine der wichtigsten Grundlagen – wenn nicht die wichtigste Grundlage – für die Durchsetzung von Menschenrechten und deshalb legt Rudolf Elmer jetzt zum 4. mal  Beschwerde am EGMR ein, den er fühlt sich nicht fair behandelt.

Wir dürfen sehr gespannt sein, ob die Beschwerde überhaupt angenommen wird, oder wie in solchen Fällen leider üblich, wieder einfach abgelehnt wird.

Fair Trail and Swiss Bank Secrecy /Complaint European Court of Human Rights, Aug 14th 2019

Fair Trail und Schweizer Bankgeheimnis / Beschwerde Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Crowdfunding Intiative für die Einreichung der Beschwerde beim ECHR sowie die Beantragung fairer Verfahren für Informanten und die Aufklärung der globalen Zivilgesellschaft über Offshore durch die Veröffentlichung weiterer Informationen des Schweizer Informanten Rudolf Elmer.


Whistleblower
Kampf gegen Steueroasen/ Rudolf Elmer beim FinanzTreff

Isabell Hemming
www.w-t-w.org/en/isabell-hemming

Ein Gedanke zu „Whistleblower erhalten in der Schweiz kein faires Verfahren!

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