Schweizer Finanzmarktaufsicht. Abschreckung der Geldwäscher

Die Finanzmarktaufsicht hat ein wirksames Mittel zur Abschreckung potenzieller Geldwäscher im Finanzsektor: Sie kann die Namen von gewissen Sündern offenlegen. Banken sind aufgerufen, bei Geldwäschereiverdacht, öfter und früher die Geldwäscherei-Meldestelle zu informieren.

Hansueli Schöchli berichtet: Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat am Donnerstag ziemlich schweres Geschütz aufgefahren. Bei den mutmasslichen Finanzskandalen um den brasilianischen Ölkonzern Petrobras und um einen Staatsfonds in Malaysia besteht der starke Verdacht, dass Schweizer Banken massiv gegen die Geldwäschereiregeln verstossen haben. Es geht laut Finma um jüngere Vorkommnisse, zum Teil um klare Korruptionsdelikte und um Summen in Milliardenhöhe. Allein schon für die beiden genannten Fälle führt die Finma Verfahren gegen sieben Banken durch. Die Sache hat direkt nichts mit dem medialen Geheul von dieser Woche über die Panama-Papiere zu tun, doch jenes Umfeld dürfte den Botschaften der Finma noch zusätzliche Aufmerksamkeit bringen.

Zwei Dinge ehren die Aufsichtsbehörde: Sie fordert keine zusätzlichen Mittel und keine schärferen Gesetze. Sie ruft aber die Banken dazu auf, bei Geldwäschereiverdacht öfter und früher als bisher die Geldwäscherei-Meldestelle zu informieren. Das Gesetz stipuliert eine Meldepflicht bei «begründetem Verdacht» (konkreten Hinweisen), während bei diffuseren Verdachtsmomenten eine Meldung erlaubt, aber nicht zwingend ist.
Etwas erschreckend ist der Vergleich der Finma mit Singapur und Hongkong: Auf diesen beiden Finanzplätzen habe es 2014 je rund 30 000 Verdachtsmeldungen gegeben, in der Schweiz dagegen nur knapp 1800. Doch Masse ist nicht Klasse. Je tiefer die Verdachtsschwelle für Meldungen liegt, desto eher werden die Meldestellen mit unnützen Informationen überschwemmt, was das Herausfinden des Wichtigen erschwert und massiv mehr Personal erfordert.

Dies ist letztlich ein Optimierungsproblem. Jenseits der indiskutablen Verhaltensweisen mit bewusster Beihilfe zu Geldwäscherei ist es gut möglich bis wahrscheinlich, dass einige Banken in ihrem Meldeverhalten zu defensiv sind. Sie könnten zwar in Zweifelsfällen mit einer Meldung die Verantwortung leicht an die Meldestelle delegieren, mögen aber Hemmungen haben, durch frühe Verdachtsmeldungen den Kunden zu «hintergehen». Steigert der Appell der Finma die Sensibilität von bisher defensiven Banken, mag dies zum Guten sein. Doch eine Feinjustierung (etwas mehr Meldungen, ohne dass die Meldestelle gleich mit Nutzlosem überschwemmt wird) ist schwierig zu realisieren.
Die Finma hat aber ein effizienteres Mittel zur Abschreckung von dubiosen Praktiken: Sie kann in groben Fällen die Namen der Sünder nennen. Der gesetzliche Spielraum zur Offenlegung ist beschränkt, aber es wäre zu wünschen, dass die Aufsichtsbehörde diesen Spielraum offensiv ausnutzt.

Isabell Hemming www.w-t-w.org/en/isabell-hemming

Isabell Hemming
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Verbrechen ermöglichen

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