Wenige Ärzte in der Schweiz beurteilen viele IV-Fälle – und entscheiden häufig zugunsten der Versicherung. Patientenanwälte sind empört.
Andrea Fischer berichtet: Wer eine Invalidenrente beantragt, muss damit rechnen, von der Invalidenversicherung IV ärztlich begutachtet zu werden. Diese Gutachten entscheiden darüber, ob jemand eine Rente erhält oder nicht. Doch seit geraumer Zeit stehen sie in der Kritik, nicht fair zu sein. Bereits 2011 hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil diesen Vorwurf gestützt. Es hat damals entschieden, die IV-Stellen dürften die Aufträge für eine ärztliche Abklärung nicht mehr direkt an die Gutachter vergeben, sondern müssen die Gutachterinnen nach dem Zufallsprinzip auswählen. Nur so könne eine unvoreingenommene Abklärung gewährleistet werden.
So waehlt die IV ihre Gutachter aus