Unfallopfer haben in der Regel einen schweren Stand, wenn sie lebenslange und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Verletzungen erlitten haben…mehr
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treffend dargestellt, ich war von BG mit Pfuschbehandlungen nach schwerem erlittenen Unfall ab dem 13.3.95 voll geheilt und wieder voll-arbeits-fähig, angeblich, aber ich war nicht arbeiten, da ich erst am 14.3.95 nach tagelanger völliger Bewußtlosigkeit mit inneren Kopf und HWS Verletzungen bei 12 g.ISB. Das wollen auch Gutachter und Richter leider nicht erkennen, nach deren Verständnis hätte ich völlig Bewußtlos arbeiten können. Die BG suchte nicht nach inneren Verletzungen trotz wochenlang anhaltender schwerer Schmerzen und Störungen und schieben ein hörbares Krachen bei Bewegung auf die Psyche, um nicht bezahlen zu müßen. Außerdem müßten / könnten Sie das vom Verursachen, dessen Versicherung wieder holen, so wie sich das normal gehört.GierMachtMoral