Ab 1. November 2013 hat die Meldestelle für Geldwäscherei erweiterte Kompetenzen im Umgang mit ausländischen Partnerbehörden. Die Änderungen sind nötig, um die internationale Kooperation nicht zu gefährden.
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf ab dem 1. November Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft, wie der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen hat.
Neue Geldwäscherei-Regeln ab November
Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei / Oktober 2013
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor/ Juni 2013







in der EU jährlich einen Schaden im dreistelligen Milliardenbereich an.



