Ohne findige Whistleblower wäre unsere Freiheit längst veraucht

EU-Parlament stimmt für Datenschutz, gegen Whistleblower.

Das war der Datenschutz-Tag im EU-Parlament: Die Volksvertretung hat gleich zwei medienrelevante Entscheidungen getroffen. Ein umfassendes Datenschutzpaket, die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung, ist nach vier Jahren der Verhandlungen beschlossen. Es sieht u.a. härtere Strafen für Verstöße gegen Datenschutzregeln vor – bis zu 4 % des globalen Umsatzes der betroffenen Firma können fällig werden. Hacks, die persönliche Daten von Nutzern betreffen, müssen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden wird zur gesetzlichen Regelung. Die Privatfunk-Lobby VPRT begrüßt die Vereinheitlichung der Regeln in Europa, hätte sich die Verordnung aber „konkreter“ und damit u.a. „rechtssicher“ gewünscht und befürchtet „hohen bürokratischen Aufwand“. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre, um eigene Gesetze aus der Verordnung abzuleiten.

Daneben stimmte das EU-Parlament auch für die umstrittene Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Gegner fürchten, dass die Regelung das Veröffentlichen durchgestochener Informationen über Fehlverhalten erschweren wird. In der Richtlinie gibt es Ausnahmen bei „öffentlichem Interesse“, für „Pluralität“ und „Freiheit der Medien“ – das öffentliche Interesse müssten Journalisten allerdings im Zweifel vor Gericht belegen, warnt die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament.

Haben wir in Europa bald Zustände wie in der Schweiz? Werden Whistleblower wegen Verleumdung angezeigt und Vorbestraft? Ohne die Wühlarbeit findiger Whistleblower wäre unsere Freiheit längst veraucht.
Schutz von Unternehmen, Achtung des Rechts auf Information
Geschaeftsgeheimnisse

Doaa Eladl www.w-t-w.org/en/doaa-eladl @doaaeladl

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