Wohnungskauf: Riskant in einer Zeit der Niedrigzinsen

Geldanlage Immobilienkauf: Riskant in einer Zeit der Niedrigzinsen. Die meisten Käufer von Wohnungen denken nicht daran, was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen

Die Zins-Wende in den USA ist maßvoll und durchdacht. In Europa dagegen ist ein Ende nicht absehbar. Der Glaube, durch staatliche Eingriffe die Lage unter Kontrolle zu bekommen, könnte sich vor allem für Immobilienkäufer als sehr gefährlich erweisen.

Ronald Barazon berichtet: Die meisten wissen nicht, welche Folge eine Zinswende für sie haben wird. Die Beendigung der Null-Zins-Politik durch die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve Board markiert die Überwindung der Finanzkrise in den Vereinigten Staaten. Die robuste Konjunktur hat dem Land die Vollbeschäftigung beschert und die Änderung der Währungspolitik ermöglicht. Europa blickt erstaunt auf die andere Seite des Atlantiks.

Die Erklärung ist einfach. In den USA werden Krisen als Pannen betrachtet, die zu korrigieren sind. Also hat man sich nicht mit Klageliedern über die Sub-prime-Pleite, den Zusammenbruch von Lehman Brothers oder die Verluste bei den Credit-default-swaps aufgehalten, sondern ging an die Arbeit.

Die Niedrigzinspolitik ist eine verdeckte Spar-Steuer
Erstaunen herrscht auch über den Umstand, dass in den USA die Niedrigzinspolitik und die Geldschwemme die Konjunktur belebt haben und dies in Europa nicht gelingt. Man kann nicht oft genug darauf verweisen, dass in Europa Basel III die Kreditvergabe behindert und daher die Erleichterungen durch die Währungspolitik in der Realwirtschaft nicht ankommen können…
Immobilienkauf- Riskant in einer Zeit der Niedrigzinsen

Welche Nebenkosten entstehen beim Wohnungskauf?

Eine Wohnung kaufen geht leider nicht ohne Nebenkosten. Zusätzlich zum Kaufpreis, den Sie für Ihre neue Heimat (oder Ihre Kapitalanlage) bezahlen, fallen diverse Nebenkosten an. Sie betragen etwa fünf bis acht Prozent des Kaufpreises.
Immobilienkauf- Riskant in einer Zeit der Niedrigzinsen

Zu den Nebenkosten zählen:

  • die Grunderwerbssteuer
  • die Notar- und Grundbuchkosten
  • eine mögliche Provision (sofern ein Makler eingeschaltet war)
  • mögliche Finanzierungskosten

Der Wohnungskauf – Schritt für Schritt erklärt.

Immobilienkauf

Wie verdienen Internetgiganten Geld?

Internetgiganten außer Kontrolle
Die Kartellbehörden ignorieren die Macht des Datenbesitzes. Das muss sich ändern.

Gastbeitrag von Anton Hofreiter und Katharina Dröge: Stellen wir uns vor, Facebook würde mit der Kreditauskunftei Schufa fusionieren. Die Kartellbehörden hätten vermutlich nichts dagegen. Ihren vergangenen Entscheidungen folgend, würden die Wettbewerbshüter wahrscheinlich sagen: Die beiden Unternehmen agieren auf unterschiedlichen Märkten, weshalb der Wettbewerb nicht in Gefahr ist – und Konkurrenten und Kunden keine Nachteile zu fürchten haben.

Natürlich wäre nach einer Fusion zweier so mächtiger Datenkonzerne nichts in Ordnung. Vielmehr nimmt sich das Wettbewerbsrecht der Marktmacht durch Daten nicht ausreichend an.
Dabei stellen sich wegen des wachsenden Datenaustauschs zwischen Konzernen viele Fragen. Die Beispiele Facebook und Schufa sind nicht aus der Luft gegriffen. Bereits 2012 versuchte die Schufa, Facebook-Daten zu analysieren, und Facebook sicherte sich kürzlich ein Patent, mit dem das Unternehmen Nutzerdaten für Kreditauskünfte verwenden will.
Kombinationen von Facebook- und Schufa-Daten würden unsere Interessen und Namen unserer Freunde, unsere finanzielle Situation und unsere Zahlungsmoral miteinander verbinden. Dadurch wären präzise Rückschlüsse auf unsere Kreditwürdigkeit und unser Konsumverhalten möglich. Beides ist Gold wert für Datenkonzerne….
Internetgiganten außer Kontrolle

Dieter Huthmacher www.w-t-w.org/en/dieter-huthmacher
Dieter Huthmacher
www.w-t-w.org/en/dieter-huthmacher

Kranken-Kassen und ihre Beiträge

2016 steigen für viele gesetzliche Versicherte die Krankenkassenbeiträge. Um ihren Finanzbedarf zu decken, erhöhen die meisten Kassen ihre Zusatzbeiträge – teilweise deutlich. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.

Für die gesetzlich Versicherten ist ein Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent festgeschrieben, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen zahlen. Darüber hinaus können alle Kassen aber Zusatzbeiträge erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken. Diesen Zusatzbeitrag zahlen allein die Versicherten.

Weil die Kosten des Gesundheitssystems steigen und die gesetzlichen Krankenkassen zwischen Januar und September bereits ein Defizit in dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet haben, erhöhen viele Kassen 2016 ihre Zusatzbeiträge…
Zusatzbeitraege 2016 im Ueberblick

Harm Bengen www.w-t-w.org/en/harm-bengen www.harmbengen.de

Harm Bengen
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Holt die Bundesbank ihr Gold zurück?

Die Bundesbank sitzt auf dem zweitgrößten Goldschatz der Welt, ein Großteil davon liegt jedoch im Ausland. Doch das soll sich nun ändern – mit einer Rückholaktion, deren Details im Dunkeln bleiben.

Er liegt im Ausland, der zweitgrößte Goldschatz der Welt – doch er gehört der Bundesbank. Die holt das Gold nun nach und nach zurück – aus ganz bestimmten Gründen.

Der Goldschatz der Bundesbank ist legendär: Mit mehr als 270.000 Barren ist er der zweitgrößte der Welt. Doch der Großteil der umgerechnet 3384 Tonnen Edelmetall lagert aus historischen Gründen im Ausland – noch. Denn seit 2013 bringt die Notenbank schrittweise Gold nach Frankfurt am Main, insgesamt 674 Tonnen sollen bis 2020 aus den Tresoren der US-Notenbank Fed und der Banque de France in heimische Tresore verlagert werden.
Warum die Bundesbank heimlich ihr Gold zurueckholt
Gold Mine

Zehn kuriose Prognosen für 2016

Ölpreis hat wieder 100 Dollar im Blick
Der Markt für Unternehmensanleihen bricht ein – ebenso wie der Luxusmarkt. Und der  Dollar, nicht der Euro, wird zur Weichwährung. Die Saxobank hat zehn Prognosen jenseits des Mainstreams zusammengestellt…

9. El Niño lässt Inflationsrate sprunghaft ansteigen.

Handelsblatt : Der El Niño im nächsten Jahr soll der bisher extremste werden. Das bedeutet Wassermangel in weiten Teilen Südostasiens und Dürren in Australien. Die geringeren Ernteerträge lösen zu einem Zeitpunkt Versorgungsengpässe aus, wenn die Nachfrage im Zuge der weltweiten konjunkturellen Erholung immer noch steigt. In der Folge schießt der Bloomberg Agriculture Spot Index um 40 Prozent nach oben und zieht die Inflationsrate mit in die Höhe (was auch dringend erforderlich ist). …
Zehn kuriose Prognosen fuer 2016

christobalscartoons.wordpress.com
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IWF-Chefin Christine Lagarde muss vor Gericht

Frankreich: Die Chefin des IWF, Christine Lagarde, muss nun doch wegen des Vorwurfs des sorglosen Umgangs mit Steuergeldern vor Gericht. Das höchste Pariser Gericht ordnete den Prozess an, den die politisch geführte Staatsanwaltschaft bereits hatte fallen gelassen.

Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, soll wegen einer Finanzaffäre in Frankreich vor Gericht gestellt werden. Der ehemaligen französischen Finanzministerin soll wegen einer umstrittenen Millionen-Entschädigungszahlung an den Geschäftsmann Bernard Tapie der Prozess gemacht werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen erfuhr. Der Gerichtshof der Republik, der für Verfehlungen von Ministern im Amt zuständig ist, habe dies angeordnet, sagte Lagardes Anwalt am Donnerstag. Lagarde kündigte umgehend Rechtsmittel an, während der IWF ihr sein Vertrauen aussprach.

Die IWF-Chefin war in der Affäre im August 2014 formell beschuldigt worden. Die Ermittler werfen ihr Nachlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern vor. Ein von der damaligen französischen Finanzministerin angerufenes privates Schiedsgericht hatte Tapie 2008 nach dem Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas staatlichen Schadenersatz in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro zugesprochen. Es besteht der Verdacht, dass Tapie wegen seiner Nähe zum damaligen konservativen Staatschef Nicolas Sarkozy eine Vorzugsbehandlung erhielt. Gegen Tapie und mehrere weitere Verdächtige laufen inzwischen Ermittlungen wegen Betruges.

Die Ermittler nahmen zudem sowohl Lagardes Entscheidung unter die Lupe, ein privates Schiedsgericht anzurufen, als auch ihren Beschluss, den Schiedsspruch nicht anzufechten. Lagarde hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe stets abgestritten und die Entscheidung verteidigt, den jahrelangen Rechtsstreit mit Tapie durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.

Am Donnerstag bezeichnete es Lagarde als „schwer nachvollziehbare Entscheidung“, dass ihr der Prozess gemacht werden solle. Sie habe „in dieser Angelegenheit immer im Interesse des Staates und in Achtung vor dem Gesetz gehandelt“. Lagarde will nun Frankreichs obersten Gerichtshof anrufen, um einen Prozess noch abzuwenden.

Tatsächlich hatte der zuständige Staatsanwalt im September eine Einstellung des Verfahrens gegen die IWF-Generaldirektorin beantragt. Die Ermittlungskammer des Gerichtshofs der Republik folgte diesem Antrag aber nicht und ordnete einen Prozess gegen Lagarde an. Der Gerichtshof der Republik ist das einzige Gericht in Frankreich, das über mögliche Vergehen von Ministern bei ihrer Amtsausübung urteilen kann.

Der IWF stellte sich am Donnerstag hinter seine Generaldirektorin. Die internationale Finanzinstitution habe „Vertrauen“, dass Lagarde ihre Aufgaben an der Spitze des IWF ausüben könne, erklärte ein Sprecher. Der französische Finanzminister Michel Sapin sagte, auch für Lagarde gelte die Unschuldsvermutung. Sie könne daher an der IWF-Spitze bleiben. Lagarde war 2011 zur IWF-Chefin gewählt worden. Sie folgte auf ihren Landsmann Dominique Strauss-Kahn, der nach einer Sex-Affäre in New York zurücktreten musste.

Ausgangspunkt der Tapie-Affäre ist der Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas durch seinen damaligen Besitzer Tapie im Jahr 1993. Der schillernde Geschäftsmann verkaufte Adidas für umgerechnet 316 Millionen Euro an eine Investorengruppe, an der auch die damals staatliche Bank Crédit Lyonnais beteiligt war. Schon im folgenden Jahr aber wurde Adidas weiterverkauft – für umgerechnet rund 700 Millionen Euro an den Geschäftsmann Robert Louis-Dreyfus. Tapie fühlt sich von der Bank hintergangen und um Adidas‘ wahren Mehrwert betrogen.

Der 2008 gefällte Schiedsspruch zugunsten Tapies wurde im Februar dieses Jahres vom Pariser Berufungsgericht wegen der Betrugsvorwürfe gekippt. Anfang Dezember verurteilte das Gericht Tapie dann dazu, die mehr als 400 Millionen Euro zurückzuzahlen.
Franzoesisches Gericht will IWF-Chefin Lagarde anklagen
Christine Lagarde

Die erste Mathematikprofessorin

Mathematik war ihr Leben und brachte ihr auf Umwegen Ruhm. Wer war die Hochbegabte?

Ruth Haener berichte: Frauen sind bezogen auf Bildung lange Zeit Randständige gewesen, und manche haben für ihren Ausbruch aus der beengenden Geschlechterrolle einen hohen Preis bezahlt. Für die russische Mathematikerin Sofja Wassiljewna Kowalewskaja (1850–1891) lohnte sich das Risiko, wenn auch nicht sofort.

Reisen dank Scheinehe
Die junge Russin hatte eine grosse Leidenschaft für Mathematik und träumte davon, studieren zu können. In Russland waren Frauen an Universitäten damals aber nicht zugelassen. Es zog sie also in den Westen, ihr Hürdenlauf begann. Ein persönliches Reisedokument stand ihr als Frau von Gesetzes wegen nicht zu, höchstens als Eintrag in jenem des Vaters oder des – noch inexistenten – Ehemannes. Also ging sie mit dem Studenten Wladimir Onufrijewitsch Kowalewski eine Scheinehe ein und reiste mit ihm nach Wien. Die erste Hürde war genommen, die zweite stand schon bereit.
Weder in Wien noch in Heidelberg konnte sich Sofja Wassiljewna Kowalewskaja immatrikulieren. Auch in Berlin stand die Sache schlecht. Erst dank der Begegnung mit dem brillanten führenden Kopf der mathematischen Fakultät an der Berliner Universität, Karl Weierstrass, der in Form von Privatunterricht seine Hand für sie ins Feuer legte, gelang ihr ein erster Durchbruch. Dies ist umso bemerkenswerter, als Weierstrass selbst kein Freund des Frauenstudiums war, hingegen erkannte er die ausserordentlich hohe Begabung seiner Studentin und überwand seine konservativen Zweifel. Er unterstützte sie, damit sie ihre Dissertation fertigstellen konnte, erreichte aber nicht, dass sie diese in Berlin hätte einreichen dürfen. Die Universität Göttingen sprang in die Bresche, 1874 promovierte sie mit den Themen Theorie der partiellen Differenzialgleichungen, Gestalt der Saturnringe und Klassen Abelscher Integrale mit summa cum laude. Der Abschluss schien das Ende ihres Kampfes im Berufsleben zu bedeuten, zur grössten Hürde wurde nun ihr Privatleben.
Widerstand männlicher Kollegen

Sofja Wassiljewna Kowalewskaja wollte zurück in ihre Heimat Russland, um Mathematik zu unterrichten, was ihr nicht gelang. Auch das Privatleben wollte ihr kein Glück bescheren, weder die Ehe noch Finanzgeschäfte, in die sie involviert war, und die ihre Angehörigen an den Rand des Ruins trieben. 1882 traf sie schliesslich auf den Weierstrass-Schüler, den Schweden Magnus Gösta Mittag-Leffler. Er setzte sich an der Stockholmer Universität für sie ein – endlich kam ihre Erntezeit. Sie erhielt 1883 eine Stelle als Privatdozentin, die später in eine ordentliche Professur auf Lebenszeit umgewandelt wurde, dies trotz dem Widerstand männlicher Kollegen und der schwedischen Öffentlichkeit. Besonders der Schriftsteller August Strindberg legte sich – nicht zitierbar – ins Zeug gegen sie. Das stellten aber kleine Hürden dar im Vergleich zum ganzen Lauf. Sofja Wassiljewna Kowalewskaja wurde die erste Professorin für Mathematik weltweit.
Die erste Mathematikprofessorin
Die russische Mathematikerin Sofja Wassiljewna Kowalewskaja um 1880

US-Zinserhöhung gibt den Börsen Rückenwind

Der US-Aktienmarkt hat am Mittwoch mit deutlichen Kursgewinnen auf die lange erwartete Leitzinswende reagiert. Notenbankpräsidentin Janet Yellen habe „die bestvorbereitete Zinserhöhung der Geschichte vollzogen“, schrieb Marktexperte Daniel Saurenz von Feingold Research. „Mit der Aussicht auf eine positive US-Wirtschaft und mögliche, aber längst nicht sichere Zinsschritte 2016 können die Investoren gut leben.“

Der Dow Jones Industrial kletterte um 1,28 Prozent auf 17 749,09 Punkte und legte damit den dritten Tag in Folge zu. Der marktbreite S&P-500-Index stieg um 1,45 Prozent auf 2073,07 Punkte an. Er schaffte es damit auf Jahressicht wieder leicht ins Plus. An der Nasdaq gewann der Auswahlindex 100 am Mittwoch 1,46 Prozent auf 4664,57 Punkte.

Auch die Anleger reagieren positiv auf die Zinswende. Nachdem der amerikanische Aktien- und Bondmarkt ruhig und optimistisch losgelegt haben, starten die Börsen in Europa und Fernost durch.
Fed-Entscheid erfuellt Erwartungen
Zarte Zinerhoehung

Warum zahlt die Versicherung nicht? Verbreitete Irrtümer

Der Alltag steckt voller Risiken: Die Fens­terscheibe geht beim Fußball­spielen zu Bruch, ein Diebstahl raubt einem den letzten Nerv, ein Unfall verändert das Leben. Viele schließen dafür Versicherungen ab und wundern sich, wenn diese nicht zahlen. Finanztest klärt über häufige Irrtümer auf.

Private Haft­pflicht.
Wenn Kinder unter sieben Jahren beim Spielen etwas kaputt­machen, müssen Eltern meist nicht haften. Meine sechs­jährige Tochter hat neulich bei Freunden nebenan Fußball gespielt, dabei ging ein Fenster zu Bruch. Unsere Privathaft­pflicht weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Ist das okay?

Ja. Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwort­lich. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Zahlreiche Tarife bieten aber erweiterten Schutz und leisten auch in Fällen, in denen sie eigentlich nicht für den Schaden aufkommen müssten.

Beim Umzug eines Kumpels stol­perte ich, der teure Fernseher knallte gegen die Wand und der Bild­schirm bekam einen Riss. Das wird doch über meine Haft­pflicht geregelt?

Nicht immer. Die Hilfe beim Umzug ist eine Gefäl­ligkeit. Wer anderen hilft, muss nicht für Schäden haften, die er dabei anrichtet. Deshalb greift in der Regel auch nicht der Schutz seiner Privathaft­pflicht. Fragen Sie aber beim Versicherer nach, denn gute Tarife zahlen trotzdem.

Beim Konzert meiner Lieblings­band ließ ich die Kamera, die ich von einer Freundin geliehen hatte, fallen. Bezahlt die Haft­pflicht das?

Auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Schäden an Leihgaben werden von vielen Anbietern wie Schäden am Eigentum des Versicherten behandelt: Es wird nicht bezahlt. Jedoch schließen neuere Tarife diese Lücke.

Braun­gebrannt und entspannt kamen wir aus unserem Sabbatical zurück. Dann der Schock: Bei uns wurde einge­brochen. Als ob das nicht reicht, kommt unsere Hausrat­versicherung nur für einen Bruch­teil des Schadens auf. Dürfen die das?

Ja. Wenn Sie lange Zeit – etwa zwei Monate oder mehr – wegfahren und Ihr Heim unbe­aufsichtigt ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. Im schlimmsten Fall zahlt sie sonst nicht bei Einbrüchen…
Wann die Versicherung bezahlt-verbreitete Irrtuemer
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