Die lange Wirkung von «whatever it takes»

Andreas Uhlig berichtet: «Whatever it takes»: Eine negative Begleiterscheinung von Draghis verbaler Intervention war und ist, dass der auf europäischen Politikern lastende Reformdruck geringer ist, als er ohne sie wäre. «Whatever it takes»: Eine negative Begleiterscheinung von Draghis verbaler Intervention war und ist, dass der auf europäischen Politikern lastende Reformdruck geringer ist, als er ohne sie wäre.

Mario Draghis «whatever it takes» hat zu weltweit tiefen Zinsen beigetragen. Eine weitere Lockerung wird von ihm erwartet. In den USA ist es noch nicht Zeit für einen Richtungswechsel.
Die lange Wirkung von whatever it takes

David Simond

David Simond

Frauen Berufsbilder im Finanzbereich / Die M&A-Beraterin

Jobs in FINANCE: Berufsbilder im Finanzbereich – Teil 11 der Serie
Im Teil 1 hat Sabine Paulus uns den Contoller vorgestellt. Dannach folgte die Buchhalterin. Im Teil 3, und 5 ihrer Serie hat sie uns mit dem Treasurer, Cash Manager und Risikomanager bekannt gemacht. Im Teil 6,7, 8,9 und 10 und folgten die IR-Managerin , Compliance officer , Interner Auditor, Unternehmensjuristin und den Leiter Finanzen

Der M&A-Berater

Hohe Arbeitsbelastung und lange Arbeitszeiten kennzeichnen den Arbeitsalltag eines M&A-Beraters. Diese Anforderungen spiegeln sich aber auch im Gehalt. Welche Entwicklungsmöglichkeiten bieten sich in dem Bereich. Nach einem Berufseinstieg in einer M&A-Beratung, einer auf bestimmte Branchen fokussierte M&A-Boutique oder einer Investmentbank im M&A-Bereich wechselt manch einer die Seite, um in einer M&A-Abteilung eines Industrieunternehmen tätig zu sein. Aber auch die Private-Equity-Branche steht für ehemalige M&A-Berater offen. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind vielfältig.
Was M&A-Berater verdienen können

Junior M&A-Berater: 60.000 bis 70.000 Euro zzgl. hohe variable Anteile
M&A-Berater: 80.000 bis 120.000 Euro zzgl. hohe variable Anteile
Senior M&A-Berater: 110.000 bis 250.000 Euro zzgl. hohe variable Anteile
Der M&A-BeraterProjekt

Geben Daten aus China Auftrieb?

Börse in Japan

An der Tokioter Börse herrscht Freude über die lockere Geldpolitik der Bank of Japan. Die Aktienbörsen in Tokio haben am Montag zugelegt. Konjunkturdaten aus China, wonach die dortigen Industrieunternehmen im Juni knapp 18% mehr verdienten als vor einem Jahr, versetzten die Investoren in Kauflaune.

Sorgen wegen der Lage in der Ukraine blieben zwar bestehen, hiess es, aber es mache sich etwas Erleichterung breit, dass die Auswirkungen in Grenzen gehalten werden.

Der Tokioter Leitindex Nikkei der 225 führenden Werte stieg bis Mittag um fast 0,5%. Der breiter gefasste Topix gewann 0,4%.

nicholsoncartoons.com.au

nicholsoncartoons.com.au

Bei Geldanlage schlecht beraten?

Geld Finanzdienstleistung:  Viele fühlen sich bei Geldanlage schlecht beraten

Der Handlungsbedarf beim Thema Anlageberatung in Deutschland ist hoch: Die Kunden sind unzufrieden mit der Leistung ihrer Berater. Das zeigen aktuelle Zahlen der Aufsichtsbehörde BaFin.

Anlageberatung bleibt in Deutschland ein Thema mit Nachbesserungsbedarf. Das belegen aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die der „Welt am Sonntag“ vorliegen. Demnach fühlen sich Tausende Kunden bei der Geldanlage von ihrer Bank schlecht beraten.

Allein im ersten Halbjahr 2014 sind bei der Behörde 4234 Beschwerden eingegangen. Damit registrierte die BaFin seit November 2012 insgesamt 15.694 Fälle im Rahmen des Beschwerderegisters.

Damals war das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ in Kraft getreten. Sein Ziel war, die Anleger hierzulande besser vor Falschberatung zu schützen.

Die laut BaFin rund 158.000 Berater in Deutschland sind gemäß der neuen Gesetzeslage in einem Register bei der Aufsichtsbehörde erfasst. Mögliche Fehler bei der Geldanlage von Kunden sowie Beschwerden wegen Falschberatung sollen in dieses Register einfließen.

Bei Falschberatung einschreiten

Den Banken war ein Zeitraum von bis zu 18 Monaten eingeräumt worden, um die in der Beratung tätigen Mitarbeiter der BaFin zu melden. Auf diese Weise sollten Verstöße gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten besser entdeckt und verfolgt werden können. Die BaFin sammelt entsprechende Kundenbeschwerden und soll bei krasser Falschberatung einschreiten.

Bei Falschberatungen darf die BaFin Bußgelder gegen die Banken verhängen. Häufen sich mögliche Verstöße oder sind sie besonders schwerwiegend, sollen Sanktionen ermöglichen, dass einzelne Personen für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren nicht mehr in der Beratung eingesetzt werden dürfen.

2013, im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Anlegerschutzgesetzes, hatte es insgesamt 9720 Beschwerden gegeben. Die BaFin weist darauf hin, die Zahl der Beschwerden sei nicht gleichzusetzen mit tatsächlichen Verstößen. Verbände der Kreditwirtschaft betonen, die Zahlen müssten ins Verhältnis zu den Millionen insgesamt geführter Anlagegespräche gesetzt werden. Auf etwa 10.000 Beratungen komme rechnerisch eine Beschwerde.

Preismodell steht auf der Kippe

Die Debatte über eine Verbesserung des Anlegerschutzes wird hierzulande unvermindert heftig geführt. Das vertraute Preismodell, nach dem nicht der Kunde direkt für die Beratung zahlt, sondern dies der Anbieter des Fonds oder der Versicherung via Vertriebsprovision erledigt, steht auf der Kippe. Zehntausende Berater in Banken und Vermögensverwaltungen fürchten um ihr Auskommen. Auch Kunden müssen womöglich bald vergessen, was sie über Finanzberatung wussten – weil sich so vieles ändert.

In der Kritik steht der Provisionsvertrieb schon seit Jahren. Besonders intensiv wird darüber diskutiert, seit die Finanzkrise offenbarte, wie schlecht vielerorts beraten wurde und wie häufig Anlegern Produkte verkauft wurden, mit denen sie hohe Verluste erlitten. Sinnbildlich standen dafür die Lehman-Zertifikate und geschlossene Fonds. Solche Fälle sollten sich nicht wiederholen, heißt es einhellig.

Um das zu gewährleisten, wurden per 1. August wichtige Änderungen auf den Weg gebracht. So hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das erstmals den Beruf des Honorarberaters genauer definiert. Und der Bundesgerichtshof hat ein Urteil erlassen, nach dem die Banken dazu verpflichtet sind, alle Provisionen schonungslos offenzulegen.
Money

Täuscht Schäuble die Öffentlichkeit über Risiken?

Bankenunion
„Schäuble täuscht die Öffentlichkeit über Risiken“
Der Berliner Professor Markus C. Kerber zieht gemeinsam mit vier anderen Klägern abermals vor das Verfassungsgericht. Wieder will er ein Projekt der Euro-Retter zu Fall bringen. Der Ausgang ist offen.

Sebastian Jost Wirtschaftsredakteur berichtet:   Die roten Roben sind längst zum roten Tuch geworden. Bei so manchem Notenbanker stellen sich die Nackenhaare auf, wenn er an die Karlsruher Richter denkt. Mag die Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) in offiziellen Verlautbarungen auch größten Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck bringen: Das hat mit der jüngeren Rettungsgeschichte der Notenbank zu tun.
Das kritische Urteil des obersten deutschen Gerichts zum Staatsanleihen-Programm OMT empfinden nicht wenige im Frankfurter Euro-Tower als pure Anmaßung. Wo käme man denn hin, wenn nun in jedem Land nationale Gerichte anfingen, über die Geldpolitik der EZB zu urteilen, schäumten manche auf den Zentralbankfluren. So werde Europa noch zum Flickenteppich. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der in Finanzdingen immer mehr zusammenwächst, wenn im Herbst die Bankenunion an den Start gehen soll.
Schaeuble taeuscht die Oeffentlichkeit ueber Risiken
Schaeuble

Schenken ohne Streit

Offenheit und Gleichbehandlung bei Erbvorbezügen ratsam

Eugen Stamm: Bei Erbvorbezügen ist Transparenz wichtig, wenn Streit vermieden werden soll.
Die Gründe, seinen Nachkommen schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen, sind vielfältig. Dabei sind aber zuerst rechtliche und emotionale Aspekte zu bedenken.

Wer im Gesetzestext nach Auskunft sucht, wie er Entscheidungen treffen soll, die weise, gerecht und gütig sind, wird kaum fündig. Das gilt auch für die Fragen, ob, wann und wie man zu Lebzeiten Vermögen an seine Nachkommen abgeben soll. Das Zivilgesetzbuch bestimmt immerhin, dass Eltern für den Unterhalt der Kinder aufzukommen haben (Art. 276 ff.), und es legt die Pflichtteile fest, die sie eines Tages erben werden (Art. 470 ff.). Das betrifft nur die Zeit, während deren man unmündige Kinder hat, sowie den Endpunkt des Lebens. Dazwischen kann man seine Nachkommen – zumindest aus der Warte des Gesetzes – finanziell ignorieren. Eine Ausnahme bildet die familienrechtliche Unterstützungspflicht (Art. 328 ZGB). Die Eltern müssen auch ihren erwachsenen Nachkommen unter die Arme greifen, wenn deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Bedeutung dieses Artikels in der Praxis ist aber verschwindend klein. Im Kanton Zürich kommen laut Angaben des Sozialamtes pro Jahr kaum ein Dutzend Fälle vor. Freude und Neid
Schenken ohne Streit
Erbschaft

Deutsche vertrauen stärker in Europas Wirtschaft

Weltwirtschaft:  Wer führt die globale Wirtschaft an? Die Deutschen glauben immer weniger an China, sondern an die EU.

Fast jeder vierte Deutsche betrachtet die Europäische Union als die weltweit führende Wirtschaftsmacht. Das Ansehen des europäischen Wirtschaftsraums ist von 2013 zu 2014 sogar noch gestiegen. Damals bewerteten nur 14 Prozent der Deutschen die EU als führenden Wirtschaftsraum. Das zeigt die Infografik, die das Statistikportal Statista für ZEIT ONLINE erstellt hat.

Sie basiert auf einer Untersuchung des unabhängigen Thinktanks Pew Research Center in Washington. Für die Studie wurden im Frühjahr diesen Jahres insgesamt mehr als 48.000 Interviews mit Erwachsenen in weltweit 44 Ländern der Erde geführt.

Auffällig ist: In Europa liegt der Anteil derer, die den eigenen Wirtschaftsraum als global führend betrachten, weitgehend im einstelligen Prozentbereich – abgesehen von den Deutschen. In Italien glaubt gar nur ein Prozent an die wirtschaftliche Stärke der EU.

Wie die Infografik aber auch zeigt, hat der Glaube an die wirtschaftliche Überlegenheit Chinas in den großen europäischen Volkswirtschaften nachgelassen. Allein in Deutschland verzeichnete Pew Research einen Rückgang um zehn Prozentpunkte in einem Jahr. Wiederkehrender Berichte über sinkende Wachstumsraten und einen schwächelnden Immobiliensektor in China könnten ein Grund dafür sein. Im Frühjahr gingen Ökonomen der Weltbank davon aus, dass China die USA in diesem Jahr als größte Wirtschaftsmacht ablösen könnte – diese Einschätzung hatte überrascht, weil die meisten Ökonomen zuvor erwartet hatten, dass China frühestens 2019 die USA überholen würde.

Interessant ist, wie unterschiedlich Chinas Wirtschaftsmacht weltweit wahrgenommen wird. In Europa betrachtet etwa jeder Zweite China als die weltweit führende ökonomische Macht. Nur 37 Prozent nennen hier die USA. Völlig anders sieht es im Rest der Welt aus: Sowohl in Südamerika als auch in Asien wird China eine weitaus geringere Bedeutung zugemessen – und den USA entsprechend eine viel größere. Unter den Chinesen sieht nur jeder Vierte das eigene Land in der wirtschaftlichen Führungsrolle. Nochmal deutlich niedriger sind die Anteile in Vietnam, Indien und den Philippinen.
Worldeconomy

Draghis magische Worte

Euro-Krise

Vor genau zwei Jahren kündigte Mario Draghi an: „Die EZB wird alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten.“ Der Satz war die Wende in der Euro-Krise – und ein Bruch mit trügerischen Grundsätzen.

DüsseldorfWer heute daran zweifelt, ob es den Euro nächstes Jahr noch gibt, erntet allenfalls ein müdes lächeln. Die Euro-Krise spielt in der öffentlichen Debatte keine große Rolle mehr. Selbst als die wichtigste portugiesische Bank Espirito Santo jüngst ins Straucheln geriet, interessierte das die Finanzmärkte kaum. Vor zwei Jahren war das noch ganz anders. Im Sommer 2012 gab der Star-Investor George Soros dem Euro noch ganze drei Monate – und warnte vor einem verlorenen Jahrzehnt für den Kontinent.
Draghis magische Worte
Eurokrise Draghi

Hedge-Fund verdient 1 Mrd. $ an einem Tag

Kurssprung eines Investments
Hedge-Fund verdient 1 Mrd. $ an einem Tag

Der Hedge-Fund Adage Capital Management LP hat am Mittwoch dieser Woche innert eines Tages nahezu 1 Mrd. $ verdient. Grund war der sehr starke Kurssprung der Aktie eines Biotechnologie-Unternehmen, in das die Firma investiert hatte.

Die Titel von Puma Biotechnology Inc. aus Los Angeles hatten sich am Mittwoch aufgrund eines erfolgreichen medizinischen Tests um 295% verteuert. Das Unternehmen gab bekannt, dass ein experimentelles Medikament die Rückkehr von Brustkrebs bei Frauen verhindert habe. Es gehe dabei um die Krankheit im frühen Stadium.

Gemäss Bloomberg-Daten besass Adage Capital insgesamt 5,69 Mio. Stammaktien mit Stand vom 31. März, womit der Hedge-Fund grösster Aussen-Investor war. Die Aktie schoss am Mittwoch um $ 174.40 in die Höhe, was formell für Adage einem Ein-Tages-Gewinn von rund 992 Mio. $ entsprach, sofern die Beteiligung an Puma seit dem ersten Quartal unverändert geblieben ist.
Kurssprung

Brauchen wir Leitlinien für gute Richter?

Neue Ethikkommission: Leitlinien für gute Richter
Katharina Fontana berichtet:  Eine Kommission soll berufsethische Grundsätze konkretisieren.

Brauchen Richter Vorgaben, wie sie sich richtig zu verhalten haben? Ja, meint die Richtervereinigung. Sie hat eine Ethikkommission eingesetzt, die Empfehlungen zum untadeligen Verhalten erarbeiten soll.

Das Richteramt ist kein Beruf wie jeder andere. Von Richterinnen und Richtern wird erwartet, dass sie integer, charakterfest und anständig sind, sich sowohl im Beruf wie auch im Privatleben jederzeit untadelig verhalten. Das öffentliche Vertrauen in die Richter und in das Justizwesen ist ganz entscheidend, damit die Urteile akzeptiert werden. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen Verhaltenskodizes für Richter bestehen, ist die richterliche Ethik in der Schweiz heute noch kaum ein Thema. Geht es nach der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, soll sich das nun ändern. Die Vereinigung, der rund 600 Mitglieder angehören, hat jüngst einstimmig eine Ethikkommission geschaffen mit dem Ziel, «richterethische Grundsätze in der Schweiz transparent zur Diskussion zu stellen».
Konkrete Probleme

Im Juni hat der Vorstand der Vereinigung sieben aktive und ehemalige Richter in die Kommission gewählt. Im September soll sich das Gremium zur ersten Sitzung treffen. Laut Patrick Guidon, Vizepräsident der Richtervereinigung und Richter am Kantonsgericht St. Gallen, ist klar, dass die Kommission keine rein theoretische Wertediskussion führen und keine abstrakte Charta mit Thesen erarbeiten soll. Vielmehr geht es darum, dass sie anhand konkreter Probleme im Berufsalltag Empfehlungen zum ethisch richtigen Verhalten entwickelt, entweder aus eigenem Antrieb oder indem sie von aussen angegangen wird. Diese Empfehlungen sollen publiziert und auch medial verbreitet werden. – Bei der Richtervereinigung will man den möglichen Fragestellungen, mit denen sich die Ethikkommission befassen wird, nicht vorgreifen. Nach konkreten Beispielen für ethisch schwierige Situationen gefragt, mit denen Richter im Alltag konfrontiert sein können, nennt Guidon den Druck seitens der Öffentlichkeit, der Verfahrensparteien oder Dritter.

Heikles Terrain

Sollen die Richter hier reagieren, und wenn ja, in welcher Form? Auch die Frage, inwiefern sich Richterinnen und Richter öffentlich zu laufenden politischen Geschäften äussern sollen und dürfen, gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Ein weiteres Thema ist die Unparteilichkeit. Gerade in Kantonen, wo Richter, Staatsanwälte, Verteidiger oder Polizeibeamte teilweise seit Jahren zusammenarbeiten, kann es zu persönlichen Bindungen kommen, die nicht unproblematisch sind.

Wie die Schweizer Richterschaft auf die Ethikkommission und deren Tätigkeit reagieren wird, ist offen. Richter nehmen in aller Regel für sich in Anspruch, zu wissen, wie sie sich innerhalb und ausserhalb des Gerichtssaals zu verhalten haben. Insofern betritt die Kommission, wenn sie Verhaltensstandards setzt und sagt, was für einen Richter ethisch geboten oder verboten sein soll, ein heikles Terrain. Kommt hinzu, dass lange nicht alle Richterinnen und Richter der Richtervereinigung beigetreten sind und ein Gutteil womöglich nicht bereit sein wird, den Beschlüssen eines privaten Organs Folge zu leisten. Bei der Richtervereinigung ist man sich bewusst, dass die Ethikkommission in der Richterschaft auf gewisse Vorbehalte stossen dürfte. Doch man hoffe, dass die Empfehlungen im Idealfall aufgrund ihrer inhaltlichen Überzeugungskraft von Mitgliedern wie Nichtmitgliedern beachtet würden, sagt Guidon.
Ethik-Charta

In der Schweiz haben kantonale Gerichte nur ganz vereinzelt Grundsatzpapiere verfasst, die sich mit der richterlichen Berufsethik befassen. Von den eidgenössischen Gerichten kennt das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eine eigentliche Ethik-Charta, in der die Grundsätze richterlichen Verhaltens – Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sorgfalt, Kollegialität – in allgemeiner Form festgehalten sind. Auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona verfügt über ein Leitbild, das zu Sorgfalt, Respekt und Toleranz verpflichtet. Am Bundesgericht dagegen scheint man von solchen allgemeinen Bekenntnissen nicht viel zu halten. Eine Ethik-Charta sei «an einem höchsten Gericht nicht nötig; die Kenntnis der entsprechenden Regeln und deren Befolgung werden als selbstverständlich vorausgesetzt», heisst es aus Lausanne.
Lilah als weisungsgebundene Richterin