Finanzieller Analphabetismus bei Frauen

Eine Studie in 30 Ländern zeigt einmal mehr frappierende Lücken beim Finanz-Wissen von Bürgern. Dies ist bedenklich, denn die private Altersvorsorge wird immer wichtiger.

Michael Ferber berichtet: Mit der finanziellen Allgemeinbildung ist es in zahlreichen Ländern nicht weit her. Viele Umfragen haben dies bereits gezeigt, und eine Mitte Oktober publizierte Studie Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD beweist dies einmal mehr eindrucksvoll.

Für diese wurden in dreissig Staaten mehr als 50 000 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren befragt. Die Befragten aus den wohlhabenden OECD-Ländern schnitten dabei etwas besser ab als diejenigen aus den übrigen Staaten, aber ebenfalls keineswegs berauschend. Bei Fragen zum Finanz-Wissen zeigten sich teilweise frappierende Lücken.

Besonders betroffen von «finanziellem Analphabetismus» sind anscheinend die Frauen. Während 61% der befragten Männer mindestens fünf der besagten sieben Fragen richtig beantworteten, gelang dies nur 51% der Frauen. In den OECD-Ländern lagen die Zahlen bei 69% bzw. 56%.

Dass die Damen bei der finanziellen Allgemeinbildung besonders schlecht abschneiden, ist bedenklich. Schliesslich leben Frauen im Durchschnitt länger, verdienen aber zumeist weniger – sie wären also besonders darauf angewiesen, mit Geld gut umzugehen… NZZ

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www.hawlina.de   Arnd Hawlina

Schichtwechsel – Roboter übernehmen die Arbeit

Die Gesellschaft steht vor einer radikalen Veränderung. Und sie trägt einen Namen: „Industrie 4.0“ ist nicht weniger als eine Revolution der bisherigen Arbeitsgesellschaft. Roboter und Maschinen mit künstlicher Intelligenz sind auf dem Vormarsch. Die Digitalisierung und Vernetzung durch das Internet der Dinge verändern nicht nur die industrielle Produktion. Der wachsenden Zahl der Menschen ohne Arbeit steht eine Arbeitswelt entgegen, deren Auswirkungen gerade erst erkannt werden. Industrie 4.0 ist möglicherweise die größte Herausforderung für die Welt überhaupt, sagt Klaus Schwab, Gründer des Weltwirtschaftsforums in Davos, und warnt vor einer Revolution von oben, die Millionen Menschen zu Verlierern macht, weil sie nicht mehr gebraucht werden. Noch befinden sich die Industrieländer am Übergang zu einem neuen Zeitalter. Wie aber wird die Gesellschaft von morgen aussehen? Welchen Platz wird der Mensch für sich finden? Und welche Rolle wird überhaupt noch die Arbeit dabei spielen?

Die Story im Ersten/ARTE
Schichtwechsel – Die Roboter übernehmen

Ist klein fein?

Finanzkompetenz oder „Financial Literacy“. Verbessern Sie Ihr Finanzwissen. Finanzwissen im Brennpunkt Prof. Dr. Heri.

Im laufenden Jahr haben die Aktien von kleinen Unternehmen (Small und Mid Caps) den grosskapitalisierten Titeln an der Börse bei weitem den Rang abgelaufen. Gibt es einen generellen “Small-Cap-Effekt”? Und wenn ja, wo kommt er her?

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Weitere Lernvideos Finanzkompetenz

Willkomen im Data Driven Business

Ein Blick in die digitale Zukunft gibt uns Prof. Wolfgang Henseler von der Hochschule Pforzheim. In seiner spannenden Präsentation beschreibt er den ökonomischen Wandel von der Dampfmaschine 1.0 bis zur Robotisierung 4.0 dem Internet der Dinge & Dienste und über die Veränderung im Nutzungsverhalten von Verbrauchern.

Er gibt uns Impulse für die Digitale Transformation.
Sensibilisieren für die Dinge die passieren + Inspirieren für das Potential des Neuen = Umdenken in den Dimensionen des Neuen

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Neue Phänomene durch allgegenwärtiges Internet und Smarte ProduktePräsentation Digitale Transformation
Ein Blick in unsere digitale Zukunft von Prof. Wolfgang Henseler
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Bekämpfung der Steuerumgehung

Neues Gesetz gegen Steuerumgehung. Kampf den Steueroasen?

Ein neues „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung“ soll nach dem Willen des Bundesfinanzministers Schäuble Steueroasen wie Panama, austrocknen – und es deutschen Steuerflüchtern schwerer machen, indem Briefkastenfirmen im Ausland stärker durchleuchtet werden. Steuerumgehungsbekaempfungsgesetz

  1. Die nach geltendem Recht bereits bestehende Anzeigepflicht über den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AO soll für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen vereinheitlicht werden. Zugleich soll die Frist für die Erstattung der Mitteilung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung verlängert werden. Dies entlastet die mitteilungspflichtigen Steuerpflichtigen wie auch die Finanzverwaltung.
  2. Steuerpflichtige sollen darüber hinaus nach § 138 Absatz 3 AO auch Geschäftsbeziehungen zu von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschten Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in Drittstaaten (legal definiert als „Drittstaat-Gesellschaft“) anzeigen müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie an dem Unternehmen formal beteiligt sind oder nicht. Im Falle einer Verletzung dieser Mitteilungspflicht sollen der Anlauf der steuerlichen Festsetzungsfrist und damit der Eintritt der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt sein; zugleich soll die Pflichtverletzung mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden können.
  3. Finanzinstitute sollen den Finanzbehörden nach § 138b AO von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen mitteilen müssen. Im Falle einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht sollen die Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften; zugleich soll die Pflichtverletzung mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.
  4. Das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis nach § 30a AO soll aufgehoben werden.
  5. Das automatisierte Kontenabrufverfahren für Besteuerungszwecke (§ 93 Absatz 7 AO) soll erweitert werden, um ermitteln zu können, in welchen Fällen ein inländischer Steuerpflichtiger Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter eines Kontos oder Depots einer natürlichen Person, Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz, Hauptniederlassung oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO ist. Zugleich soll die Frist, innerhalb der Kreditinstitute die Daten bei Auflösung eines Kontos zum Kontenabruf vorhalten müssen, auf zehn Jahre verlängert werden (§ 24c Absatz 1 Satz 3 KWG).
  6. Die Möglichkeit von Sammelauskunftsersuchen der Finanzbehörden soll auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gesetzlich klargestellt werden (§ 93 Absatz 1a AO).
  7. Die Kreditinstitute sollen künftig im Rahmen der Legitimationsprüfung nach § 154 Absatz 2 AO auch das steuerliche Identifikationsmerkmal des Kontoinhabers, jedes anderen Verfügungsberechtigten und jedes anderen wirtschaftlich Berechtigten erheben und aufzeichnen. Diese Informationen sollen im Kontenabrufverfahren ausschließlich den Finanzbehörden mitgeteilt werden (§ 93b Absatz 1a AO).
  8. In § 147a Absatz 2 AO soll eine neue Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige geschaffen werden, die allein oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle oder geschäftliche Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können. Bei diesen Steuerpflichtigen wäre dann künftig auch ohne besondere Begründung eine Außenprüfung zulässig.
  9. Die Steuerhinterziehung durch verdeckte Geschäftsbeziehungen zu vom Steuerpflichtigen beherrschten Drittstaat-Gesellschaften soll in den Katalog der besonders schweren Steuerhinterziehungen aufgenommen werden, damit auch hier die zehnjährige Verjährungsfrist für die Strafverfolgung gilt (§§ 370, 376 AO). Zugleich soll die Zahlungsverjährungsfrist in Steuerhinterziehungsfällen allgemein von fünf auf zehn Jahre verlängert werden (§ 228 Satz 2 AO).

Daneben gibt es Anpassungsbedarf im Steuerberatungsrecht sowie im Bereich der direkten Steuern aufgrund von EuGH-Urteilen bzw. Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

Nel / Ioan Cozacu www.w-t-w.org/en/nel-ioan-cozacu/

Nel / Ioan Cozacu
www.w-t-w.org/en/nel-ioan-cozacu/

Artikelserie: Frauen und Kinder leiden unter Korruption

Vorsicht Anlagebetrug

Finanzjongleure der richtig unliebsamen Art.

Wie lässt sich erkennen, ob ein angepriesenes Investment unseriös oder gar mit betrügerischen Absichten verbunden ist? Grundsätzlich ist es Aufgabe der Anleger selbst, allfällige schwarze Schafe zu identifizieren. Und das ist gar nicht so einfach, weil die Angebote meist professionell beworben werden und mit überzeugenden Geschichten ausgeschmückt sind. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) warnt auf ihrer Website vor über 500 Anbietern, die auf die Anfragen der Finma nicht geantwortet oder falsche Angaben gemacht haben.

Die Warnlampen sollten auf jeden Fall hell aufleuchten, wenn enorm hohe Gewinnchancen oder Renditen in Aussicht gestellt werden und – erst recht – wenn die Risiken als gering oder nicht existent bezeichnet werden.

Häufig werden Anleger von zwielichtigen Anbietern unter Zeitdruck gesetzt. Begründet wird dies damit, dass sich die Chance nur kurze Zeit biete oder es limitierte Kapazitäten gebe. Im Zweifelsfall fährt man besser, wenn man von solchen Angeboten Abstand nimmt. Unbedingt sollte man sich die nötige Zeit nehmen, sie genau zu überprüfen. Ratsam ist auch, die Zweitmeinung eines erfahrenen Anlegers einzuholen.

Als Anlaufstelle in solchen Fällen dient auch die Stiftung für Konsumentenschutz. Hinweise auf möglicherweise unbewilligte Tätigkeiten nimmt die Finma entgegen. Allerdings erhält man von ihr keine Rückmeldung, zu welchem Ergebnis die Abklärungen geführt haben. Um dies zu erfahren, muss man die genannte Website im Auge behalten. NZZ berichtet:

www.letton.de/

www.letton.de/

Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting)

Definition: Schwarmfinanzierung Crowdinvesting bezeichnet eine Finanzierungsform, bei der eine Vielzahl von Geldgebern ein konkretes Projekt finanziert. Die Anleger erhalten für das Investment einen festen Zinssatz oder werden über einen erfolgsabhängigen Zinssatz an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts beteiligt. Die Einsammlung der Gelder über Internet-Dienstleistungsplattformen ist dabei die Regel.
Kleinanlegerschutzgesetz : Mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt

Dank § 2a VermAnlG ist es kleinen und mittelgroßen Unternehmen und gerade auch Start-Ups möglich, sich auf relativ unkomplizierte und schnelle Weise mit Kapital auszustatten, um ihren Geschäftsbetrieb zu starten, zu erweitern oder neue Projekte anzustoßen. Denn so können sie Kapital von Kleinanlegern einwerben, ohne den hohen Kosten ausgesetzt zu sein, die mit einem Prospekt verbunden sind. Die Gebühr für dessen Billigung und Aufbewahrung beträgt zwischen 1.500 und 15.000 Euro; hinzu kommen die Kosten, die Kanzleien für die Erstellung eines Prospekts verlangen und die häufig im fünfstelligen Bereich liegen.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Regeln für Schwarmfinanzierungen, erläutert, was Anbieter beachten müssen, wenn sie die Ausnahme von der Prospektpflicht in Anspruch nehmen wollen, und berichtet von ersten Erfahrungen aus der Praxis. BaFin
crowdinvesting

Nachteile für Banken in Europa?

Gegen Basel IV: BaFin fürchtet Eliminierung deutscher Banken. Deutschland und Frankreich fürchten schwere Nachteile für die Banken in Europa, wenn es zu einem globalen Standard bei den Kapitalvorschriften kommt.

Reuters berichtet: Der Präsident der Aufsichtsbehörde BaFin, Felix Hufeld, sieht die Gefahr, dass die laufenden Gespräche im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht über eine globale Regelung scheitern. „Wir sind nicht über den Berg. Aus deutscher Sicht ist das bisher nicht akzeptabel“, sagte Hufeld am Dienstagabend in einer Podiumsdiskussion zur Bankenregulierung in Frankfurt. Nach den bisherigen Vorschlägen drohten die Kapitalanforderungen für deutsche Banken nämlich deutlich zu steigen. Die Aufseher hatten der Branche aber versprochen, dass das nicht passiere.

Bis Ende des Monats soll im Basler Ausschuss eine Lösung gefunden werden. Am 10. Januar sollen die Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden unter dem Vorsitz von EZB-Präsident Mario Draghi die Beschlüsse zur Reform des Kapitalregelwerks „Basel III“ verabschieden. „Im Moment wird heftigst gerungen“, sagte Hufeld. Knackpunkt der Verhandlungen ist die Anwendung von internen Modellen, mit denen die Banken selbst ihre Risiken – und damit ihren Kapitalbedarf – berechnen können. Vor allem die USA drängen darauf, diese Praxis einzudämmen. Sie fürchten, dass die Banken die Modelle nutzen, um ihre Risiken kleinzurechnen, und fordern daher, dass sie nicht zu stark vom Standardansatz abweichen, der für alle Banken gilt.

Geldhäuser wie die Deutsche Bank, aber auch französische Grossbanken würden unter einer Verschärfung am meisten leiden. Der BaFin-Chef hatte sich am Dienstag mit den Vorstandschefs der grössten deutschen Banken getroffen, um über die Entwicklung zu sprechen. Notfalls müsse man eben auf eine weltweit einheitliche Regelung verzichten, deutete er an. „Wir versuchen einen globalen Standard zu entwickeln. Aber wenn Teilbereiche der Branche damit eliminiert würden, ist das nicht zustimmungsfähig.“

Der BaFin-Chef warnte vor einer Abkehr von dem Grundsatz, den Kapitalbedarf der Banken an den Risiken in ihren Bilanzen auszurichten. „Sonst würden die Bankbilanzen in kurzer Zeit mit Risiken vollgeladen.“ Vor allem in den USA hat eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio) viele Fürsprecher, die die Eigenkapitaldecke nur an der Bilanzsumme bemisst – ohne Rücksicht, wie riskant die dahinterstehenden Geschäfte sind. Die Leverage Ratio tauge nur als zusätzliche Obergrenze für die Verschuldung, sagte Hufeld.

Wenn die Kennzahl in der Regulierung in den Vordergrund rücke, könnten vor allem Spezialfinanzierer weniger Kredite vergeben, warnte Manuela Better, Risikovorstand der DekaBank. Während deutsche Immobilienbanken in Deutschland die Kredite auf die eigene Bilanz nehmen, können ihre Konkurrenten aus den USA die Risiken bei den staatlichen Immobilienfinanzierern Freddie Mac und Fannie Mae abladen.
Financeorwatch

Wirtschaftsweise kritisieren Reformbilanz

Die Top-Wirtschaftsberater der Bundesregierung haben eine Reformoffensive in Deutschland gefordert und der amtierenden schwarz-roten Koalition Versäumnisse vorgeworfen. Sachverstaendigenrat

Auch in Europa muss es Reformen geben

„Die zugrunde liegende Wachstumsdynamik bleibt im Wesentlichen erhalten“, heißt es in dem Gutachten. Mit ihren Schätzungen liegen die Experten nicht weit von den Prognosen der Bundesregierung entfernt. Diese erwartet für 2016 ein Wachstum von 1,8 Prozent und für 2017 von 1,4 Prozent.

Auch in Europa müssten Reformen angegangen werden, wird gefordert. Die weltweit lockere Geldpolitik deute auf eine falsche Aufgabenverteilung hin: Dauerhaft höheres Wachstum lässt sich mit geldpolitischen Maßnahmen nicht erzielen.
„Die Verschleppung der Probleme gefährdet das europäische Projekt“

Im Euro-Raum habe die außergewöhnlich lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zwar wesentlich zum Aufschwung beigetragen. Das Ausmaß der Lockerung sei aber angesichts der wirtschaftlichen Erholung nicht mehr angemessen, schreiben die Professoren.

„Der Reformeifer ist erlahmt, und einige Mitgliedstaaten lassen die notwendige Haushaltsdisziplin vermissen“, heißt es. Die Geldpolitik verdecke die Probleme und gefährde zunehmend die Finanzmarktstabilität. Ein Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik werde immer schwieriger. „Die Verschleppung der Probleme gefährdet das europäische Projekt“, warnen die „Wirtschaftsweisen“. Ohne die Bereitschaft zu grundlegenden Reformen könne die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU nicht gesichert werden.
Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt
Wirtschaftsweise

Roboter – Kollege oder Konkurrent?

Rechner, Roboter, Maschinen, Software, Algorithmen und künstliche Intelligenz werden künftig mehr zum Einsatz kommen.

Der „Job-Futuromat“ findet für Sie heraus: In diesen Jobs könnten Maschinen bald Menschen ersetzen. Viele Tätigkeiten in der metallverarbeitenden Industrie könnten bereits heute weitgehend von Maschinen erledigt werden.

Immer häufiger greifen Roboter in unser Leben ein. In Zeiten einer wachsenden Digitalisierung fragen sich viele Beschäftigte: Übernimmt bald eine Maschine meinen Job? Eine neuartige Datenbank gibt Auskunft. Interessierte an der Datenbank job-futuromat können dort ihren Beruf eingeben – der „Job-Futuromat“ liefert dann Angaben zur „Automatisierbarkeit“ ihrer Arbeit als Prozentzahl.

Ob automatisierbare Arbeiten tatsächlich von einer intelligenten Computersoftware oder einem Roboter erledigt werden, ist nach Einschätzung von Arbeitsmarkt-Experten allerdings nicht nur eine technische Frage. Menschliche Arbeit könne eben manchmal wirtschaftlicher, flexibler und besser sein als die eines Roboters.

Nachfolgend noch die Automatisierbarkeit von menschlicher Arbeitskraft in den sieben wichtigsten Berufsfeldern nach Angaben des „Job-Futuromats“, gemessen an der Zahl der Beschäftigten:

BÜROKRAFT/KAUFMÄNNISCHE FACHKRAFT: Der Automatisierungsgrad liegt in diesen Berufen heute schon heute bei 83 Prozent und ist damit sehr hoch. Nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern könnten von sechs klassischen Tätigkeiten der 1,627 Millionen Beschäftigten in diesem Bereich schon heute fünf von Maschinen erledigt werden.

LAGER- UND TRANSPORTARBEITER : Rein technisch ist auch hier ein Großteil der Arbeiten automatisierbar. Schon heute lassen sich 71 Prozent der klassischen Lagerarbeiten maschinell erledigen – nämlich fünf von sieben Tätigkeiten, sind Arbeitsmarktforscher überzeugt. Ob sich am Ende die Chefs auch dafür entscheiden, ist eine andere Frage.

BERUFSKRAFTFAHRER : Beim bisherigen Stand der Technik brauchen Angehörige dieser Berufsgruppe erst einmal nicht zu befürchten, dass ein Computer ihren Job übernimmt. Der Automatisierungsgrad etwa von der Tourenplanung bis zum Steuern der Fahrzeuge liegt laut „Job-Futuromat“ bei null. Mit dem automatisierten Fahren könnte sich das aber schnell ändern.

KRANKENSCHWESTER/-PFLEGER: Ein Pflegeroboter am Krankenhausbett – das ist in den Augen von Forscher zur Zeit ebenfalls schwer vorstellbar. Entsprechend sehen sie den Automatisierungsgrad beim Job der bundesweit rund 673 700 Krankenpfleger bei null.

VERKÄUFER: Dagegen sind die 870 000 Verkäufer und Verkäuferinnen keineswegs sicher vor Rationalisierungen. Für sie sehen Experten eine Automatisierbarkeit von immerhin 67 Prozent. Dass Roboter Kunden beim Modekauf beraten könnten, halten auch sie für zweifelhaft. Andere Arbeiten könnten aber auch gut Maschinen erledigen.

BANKKAUFMANN/-FRAU : Für nur teilweise ersetzbar halten Forscher hingegen Geldgeschäfte bei Banken. Hier sehen sie eine Automatisierbarkeit von 38 Prozent. Drei von acht klassischen Tätigkeiten eines Bankkaufmanns könnten technisch schon heute Maschinen übernehmen.

HELFER IN DER METALLINDUSTRIE: Vor Umwälzungen stehen den Forschern zufolge auch die Arbeitsplätze in der Metallindustrie. Zumindest einfachere Arbeiten lassen sich dort bereits heute zu 79 Prozent ersetzten. Egal ob Stanzen, Abkanten, Entgraten, Pressen oder Polieren – vieles leisten bereits heute Maschinen oder könnten es zumindest, wenn es Chefs denn wollen.

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