Warum Deutschland beim Kampf gegen Geldwäsche auf der Stelle tritt

Die Financial Intelligence Unit (FIU) soll in Deutschland den Kampf gegen Geldwäsche anführen. Doch um die ineffiziente Behörde gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. Ihre Zukunft ist unklar.

Michel Penke , Frederik Richter berichten: Deutschland gilt als Paradies für Geldwäsche. Für die italienische Mafia zum Beispiel bietet die deutsche Wirtschaft viele Möglichkeiten, illegales Geld sauber zu waschen. Ein Grund für das schlechte Abschneiden Deutschlands liegt in den unklaren Zuständigkeiten, die auf Bundesregierung und Bundesländer verteilt sind.

Derzeit gibt es darüber einen harten Konflikt. Der Bundestag debattiert am Donnerstag ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“. Eigentlich geht es darin um die Ausgestaltung eines Transparenzregisters. Doch in seinem Anhang findet sich ein veritabler Zankapfel zwischen Ländern und Berlin: der sogenannte Filter der Financial Intelligence Unit (FIU)….Correctiv.org

Cartoon: Geldwäsche (medium) by markus-grolik tagged deutsche,bank,geldwäsche,schwarzgeld,oligarchen,deutschland,banken,finanzwesen,deutsche,bank,geldwäsche,schwarzgeld,oligarchen,deutschland,banken,finanzwesen

Markus Grolik
www.w-t-w.org/en/markus-grolik/

Whistleblowerschutz unerwünscht!

US-Regierung sucht Quelle von Steuerdaten-Leaks.

Ein Medienbericht offenbart, wie – teils lächerlich – wenig Steuern Amerikas Superreiche zuletzt gezahlt haben. Nun will die US-Steuerbehörde untersuchen, wie ihre Daten an die Öffentlichkeit gelangen konnten.

Die US-Steuerbehörde IRS will ermitteln, wie brisante Daten von Superreichen wie Jeff Bezos, Elon Musk oder Warren Buffett an die Öffentlichkeit geraten konnten. »Ich kann bestätigen, dass es eine Untersuchung gibt«, sagte IRS-Chef Charles Rettig bei einer Senatsanhörung in Washington.

Cum-Ex-Geschäfte – Banker zu langer Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Bonn hat den ehemaligen Generalbevollmächtigen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Corinna Budras Wirtschaftskorrespondentin in Berlin berichtet:
Im Skandal um Cum-Ex-Geschäfte hat ein deutsches Gericht am Dienstagabend erstmals eine Haftstrafe gegen einen deutschen Banker verhängt. Das Landgericht Bonn hat einen ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem soll er rund 100.000 Euro aus „Taterträgen“ zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren, die Verteidiger, darunter der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer, dagegen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann also vor dem Bundesgerichtshof angegriffen werden (Az: 62 KLs 1/20).

Damit kommt das zweite Strafverfahren zu den umstrittenen Aktiendeals überraschend früh zu einem Abschluss. Eigentlich hatte die Kammer noch weitere Termine in dem Strafverfahren geplant. Diesmal fiel die Strafe wesentlich härter aus als in dem ersten Strafverfahren. Der Banker soll die rechte Hand des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius gewesen sein und gewusst haben, dass die umstrittenen Deals nicht in Ordnung waren, hieß es in der Anklageschrift. Der erste deutsche Cum-Ex-Prozess endete in aller Eile vor mehr als einem Jahr kurz vor dem ersten Lockdown der Corona-Pandemie. Damals standen zwei Londoner Investmentbanker vor Gericht, sie mussten zu den Terminen der mündlichen Verhandlung in Deutschland damals extra einfliegen. Sie kamen mit einer Bewährungsstrafe davon, weil sie umfangreich kooperierten und erstmals öffentlich umfangreich Einblick gaben in die umstrittenen Aktiendeals, die über mehrere Jahre hinweg viele Akteure der Finanzbranche gefesselt hatten. Der Grund: Die Geschäfte versprachen hohe Gewinne ohne Risiko.
„Es darf nicht die letzte Person sein“

Für die Bürgerbewegung Verein Finanzwende ist mit der Entscheidung ein „entscheidender Meilenstein im Cum-Ex-Skandal“ erreicht. Der erste Täter erhalte für seine kriminellen Machenschaften eine Haftstrafe. „Es darf nicht die letzte Person sein“, forderte der Vorstand Gerhard Schick. „Das erste strafrechtliche Urteil letztes Jahr und nun die erste Gefängnisstrafe sind erste Schritte, um jahrelange Versäumnisse wieder gut zu machen.“

Wissen war nie wertvoller

Mit den Versäumnissen spielt der ehemalige Finanzexperte der Grünen auf die schwierige Rolle des Staates an, der über Jahre hinweg diese Geschäfte trotz diverser Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehung laufen ließ. Sie sollen für den deutschen Fiskus zu einem Schaden in Milliardenhöhe geführt haben, grobe Schätzungen gehen von 10 Milliarden Euro aus. Grundlage für die Deals waren Transaktionen mit Aktien, die rund um den Dividendenstichtag des jeweiligen Unternehmens gehandelt wurden. In diesem Zusammenhang konnten sich professionelle Investoren die gezahlte Kapitalertragssteuer auf die Dividenden erstatten lassen. Durch eine Fehlkonstruktion in der Abwicklung solcher Geschäfte konnten sich Anleger die nur einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten lassen. Der Name dieser Transaktionen entstand dadurch, dass die Aktien sowohl mit – also „cum“ – Dividendenanspruch als auch ohne – also „ex“ – gehandelt wurden.

Schon im Jahr 2002 hatte der Bankenverband auf das Steuerschlupfloch hingewiesen, zu diesem Zeitpunkt sollen die Geschäfte schon jahrelang gelaufen sein. Trotzdem dauerte es weitere zehn Jahre bis es effektiv gestopft wurde. Viele Banken und einige Anwaltskanzleien waren involviert; ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versuchte die Untätigkeit des zuständigen Finanzministeriums über politische Verstrickungen zu ergründen. Dies ist allenfalls unzureichend gelungen. Auch die juristische Aufarbeitung gestaltet sich schwierig, weil die strafrechtlichen Verantwortungen häufig unklar sind. Mehrere Staatsanwaltschaften führen seit Jahren Ermittlungsverfahren gegen mehr als Tausend Beschuldigte, aber auch knapp zehn Jahre nach der Gesetzesänderung sind die strafrechtlichen Verurteilungen überschaubar.

Auch die involvierte Bank M.M. Warburg hatte zwar zuvor schon Steuerforderungen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal beglichen, aber stets betont, dass die Nachforderungen ungerechtfertigt seien. Nach dem Urteil am Dienstagabend äußerte die Bank Zweifel, ob das Urteil „angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge“ einer etwaigen Revision standhalte. „Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt“, klagte die Bank. Faz.net

Harm Bengen
www.w-t-w.org/en/harm-bengen
www.harmbengen.de

Millionen für Ruinen

Es ist womöglich einer der größten Anlegerskandale der vergangenen Jahre: Die German Property Group (früher Dolphin Trust) aus Niedersachsen soll weltweit rund 20.000 Anleger um hunderte Millionen Euro betrogen haben. Deutsche Behörden sahen offenbar nicht genau hin. Wie konnte das passieren?

Video: Millionen für Ruinen – Dubiose Geschäfte mit Anlegergeldern

Ein Film von Anna Klühspies, Stella Peters und Nils Naber

Geldwäsche-Paradies Deutschland

Deutschland ist ein Paradies für Geldwäscher. Rund 100 Milliarden schmutzige Euro werden schätzungsweise jedes Jahr hier gewaschen.

„ZDFzoom“ geht der Frage nach, warum Deutschland nach wie vor ein idealer Standort ist, um die Herkunft illegaler Vermögen zu verschleiern. Einer der Gründe: Es gibt keine Bargeld-Obergrenze. Alles, egal wie teuer, kann cash bezahlt werden.

Eine Ausweispflicht besteht erst ab 10 000 Euro. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist niedrig, zeigt „ZDFzoom“-Reporter Robert Grantner.

Das deutsche System der Geldwäsche-Bekämpfung hat viele Schwachstellen. Vor allem die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen, die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU), wird ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht – so ein geheimer Prüfbericht des Bundesrechnungshofes. Der Vorwurf: Der Behörde fehlten entscheidende Zugriffsrechte auf Polizei- und Steuerdaten, und die Analyseberichte, die sie an die Strafverfolgungsbehörden weiterleite, kämen oft verspätet an oder seien unzureichend.

„ZDFzoom“-Reporter Robert Grantner recherchiert – teils mit verdeckter Kamera – welche Schwachstellen Geldwäscher gezielt ausnutzen. Er spricht unter anderen mit Experten, Politikern und einem Insider der FIU. Außerdem trifft er eine Notarin, die zu den sogenannten Meldeverpflichteten gehört. Sie muss wie zum Beispiel Banken-, Autohändler-, Immobilienmakler- Geldwäsche-Verdachtsfälle an die FIU melden. Ob das in der Praxis funktioniert und wer das kontrolliert, dem geht der Autor ebenso nach.

Geldwäsche-Paradies Deutschland / Film von Robert Grantner / ZDF Zoom
mit den tierisch guten Geldwäsche Experten aus Pforzheim

Milliardengeschäft Glücksspiele

Glücksspiel-Anbieter sitzen häufig im Ausland und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Die Länder in Deutschland wollen bei den Umsätzen mitkassieren, aber auch vor Spielsucht schützen. Kommt ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag?…
Milliardengeschäft Glücksspiele

Online-Glücksspiele könnten zu Gewinnern der Corona-Krise werden

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen deutlich, wie es den Unternehmen geht. Aber dem Glück mit Würfeln nachhelfen? Davon profitieren meistens nur die Anbieter von Glücksspielen – vor allem bei Online-Wetten und Pokerspielen. Häufig sitzen die im Ausland und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Ein neuer Staatsvertrag soll den digitalen Wildwuchs regeln – doch der sorgt bei vielen Beteiligten für alles andere als Glücksgefühle…

 

(Ab-) Zocken im Netz bald bundesweit erlaubt

Poker, Geldspielautomaten, Roulette. Georg F. ist spielsüchtig. In neun Jahren hat der einst gutverdienende Metallarbeiter rund 100.000 Euro verzockt. Er hat seinen Job verloren und lebt von Sozialhilfe. Jetzt versucht der 34-jährige Saarländer wieder clean zu werden. Aber die Verlockungen im Netz sind groß.

Georg F.:  
„Durch Corona auch bin ich jetzt bei den Online-Casinos gelandet, weil ja momentan gar nichts auf hat. Jeder wechselt dann halt in die Online-Casinos. Der Kunde wird eigentlich verarscht. Weil es wird so dargestellt, als wäre das etwas Tolles und man kann da Unsummen gewinnen. Aber die einzigen, die da dran gewinnen, sind die Betreiber der Seiten.“

Noch sind Online-Glücksspiele verboten – bis auf Ausnahmen in Schleswig-Holstein. Aber nach langem Streit soll das Zocken im Netz ab 1. Juli 2021 bundesweit erlaubt werden.

 

Glücksspiel im Internet: Online-Roulette

Die Verlockungen im Netz sind groß. | Bild: picture alliance / dpa / Carsten Rehder

So hat es die Ministerpräsidentenkonferenz letztes Jahr beschlossen. Einiges wird seitdem sogar schon geduldet. Prominentester politischer Befürworter ist der Kieler FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, heute Vizepräsident des Bundestages. Gemeinsam mit der CDU hatte er Anbietern im nördlichsten Bundesland bereits vor zehn Jahren den Weg geebnet. Auch jetzt warnen Fachleute.

Tobias Hayer, Psychologe/ Suchtforscher Universität Bremen:
„Wir werden jetzt einen Dammbruch erleben. Jegliche Formen des Online-Glücksspiels werden erlaubt werden – inklusive der damit verbundenen Spielanreize und Suchtgefahren. Ich halte diesen Vorgang für rechtspolitisch bemerkenswert. Hier werden illegale Anbieter, die aus dem illegalen Raum heraus Fakten geschaffen haben, über Jahre Spielanreize gesetzt haben, genau dafür jetzt belohnt mit einer Lizenz.“

Verschleierungstaktik versus ‚natürlicher Spieltrieb‘?

Befürworter des neuen Glücksspielstaatsvertrags verweisen auf einen angeblichen natürlichen Spieltrieb des Menschen. Der müsse in einen legalen Markt kanalisiert werden. Nur so könnten illegale Auswüchse bekämpft werden.

Suchtexperten sehen darin eine Verschleierungsstrategie.

Ilona Füchtenschnieder-Petry, Vorsitzende Fachverband Glücksspielsucht e.V.:
„Spiel und Glücksspiel sind nun mal zwei verschiedene Dimensionen. Wenn es auch einen Spieltrieb geben mag. Aber es gibt halt keinen Glücksspieltrieb. Und diese Verwischung zwischen Spiel und Glücksspiel, die wird gerne von den Anbietern gemacht, von den Glücksspielanbietern, um die Gefährlichkeit des Glücksspiels zu negieren.“

In der saarländischen Sucht-Klinik Münchwies werden Abhängige auf ein Leben ohne Glücksspiel vorbereitet – wie der 32-jährige Levent. Er ist seit zwölf Jahren spielsüchtig. Bundesweit sind es mehr als 200.000 Betroffene. Seine Beziehung und die eigene Firma gingen in die Brüche.

Der Weg zurück ins normale Leben ist mühsam und langwierig. Psychologische Betreuung, Fitness, Ergotherapie. Das wird nicht von den Zocker-Konzernen bezahlt, sondern von der Krankenkasse.

Spieler Levent:
„Ich habe ein Doppelleben gehabt. Ich habe tagsüber meine Arbeit gemacht. Ich habe meinen Sport gemacht. Ich habe Freunde getroffen und dann ging halt das Nachtleben los mit der Spielerei…Über die ganzen Jahre bin ich jetzt bei über 400.000 Euro, die ich verspielt habe… Die höheren Summen waren definitiv in den Online-Casinos, weil da auch der Reiz und die Möglichkeiten ganz anders sind.“

Suchtexperten fordern Werbeverbot und strengeres Einsatzlimit
Dreistellige Millionenbeträge gibt die Branche jährlich für TV-Werbespots aus. Kritiker plädieren für ein komplettes Werbeverbot – wie bei Zigaretten.

Immer wichtiger werden sogenannte Influencer, die als digitale Marktschreier mit ihren Videos auf den entsprechenden Plattformen vor allem junge Leute ködern und animieren sollen.

 

Glücksspiel: Roulette

Bundesweit gibt es mehr als 200.000 Glücksspielsüchtige. | Bild: picture alliance / empics / Martin Rickett

Den Anbietern passt gar nicht, dass im neuen Glücksspielstaatsvertrag Werbung zeitlich begrenzt und das monatliche Verlustlimit für die Online-Zockerei grundsätzlich auf 1000 Euro gedeckelt ist. Was Suchtexperten als viel zu hoch anprangern, ist den Veranstaltern viel zu wenig. Dabei kamen die Bundesländer den Sportwetten-Anbietern im letzten September schon mit einer enormen Erhöhung des Limits entgegen. Besonders vermögende Spieler dürfen im Monat bis zu 30.000 Euro setzen. Aber auch das genügt der Branche nicht. Der Präsident des Deutschen Onlinecasino-Verbandes, Dirk Quermann, gibt zwar auf der eigenen Website Interviews, wollte sich in Plusminus aber nur schriftlich äußern.

Dirk Quermann, Präsident des Deutschen Online Casinoverbandes:
„Eine pauschale Festlegung auf ein Maximallimit ist […] kritisch zu sehen, da es die individuellen Verhältnisse der Spielerinnen und Spieler nicht abbildet. Restriktionen […] dürfen in ihrer Wirkung nicht dazu führen, dass das legale Angebot mit dem Schwarzmarktangebot gar nicht mehr vergleichbar ist.“

 

Glückspiele machen auch den Fiskus glücklich

Das heißt in der Konsequenz: Je ähnlicher sich legaler und illegaler Markt sind, umso besser für die Branche. Davon will der Fiskus künftig auch etwas abbekommen.

 

Grafik: Die Steuereinnahmen durch Glücksspiel und Alkohol im Vergleich (Quelle: Jahrbuch Sucht, 2018)

Grafik: Die Steuereinnahmen durch Glücksspiel und Alkohol im Vergleich (Quelle: Jahrbuch Sucht, 2018) | Bild: SR

Auch ohne die Online-Spiele sprudeln die Steuern aus der Zockerwelt schon kräftig. 5,4 Milliarden Euro verbuchte der Staat 2018. Die Alkoholsteuer brachte nur 3,2 Milliarden.

Allein mit der Aussicht auf Mehreinnahmen lassen sich Kritiker aber nicht beruhigen. Wie der saarländische SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. Er prangert unter anderem an, dass die künftige Glücksspiel-Aufsichtsbehörde in Halle erst eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages voll arbeitsfähig sein wird. Eine absurde Reihenfolge, findet er.

Ulrich Commerçon, SPD-Fraktionsvorsitzender Saarland:
„Solange die Behörde nicht da ist, wird man dann auch wieder sehen, wie die Blüten treiben. Ich halte das für brandgefährlich.“

Der Sozialdemokrat räumt ein, seine Partei habe dem Druck von Privatisierungs-Vorkämpfern etwa in Schleswig-Holstein und Hessen zu wenig entgegengesetzt.

Ulrich Commerçon, Vorsitzender SPD-Landtagsfraktion Saarland:

„Ich bin sehr unglücklich mit dem gesamten Glücksspielstaatsvertragsentwurf wie er jetzt vorgelegt wurde. Das ist nicht das, wie ich mir Regulierung in diesem Bereich vorstelle. Das hat schon ein bisschen was mit – ich will’s mal politisches Erpressertum nennen – zu tun. Und keinen Vertrag zu haben, hieße im Zweifelsfall die völlige Liberalisierung. Und das kann nicht die bessere Alternative sein.“

Und so wird sich im Netz ab Juli ein gigantischer legaler Markt auftun. Für Suchtgefährdete wie Georg F. ist auch jede Arbeit am Computer eine Herausforderung. Denn die nächste digitale Zockerbude ist immer nur einen Mausklick entfernt. Künftig sogar mit offiziellem staatlichem Segen.
Ein Beitrag von Wilfried Voigt´
Onlinebearbeitung: Ute Kunsmann´
Der Beitrag wurde produziert vom Saarländischen Rundfunk (SR) für „Das Erste“.

Ex-Familienministerin Kristina Schröder arbeitet jetzt als Lobbyistin für das staatliche Glücksspiel

EX Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk: Die oberste Glücksfee

 

So attackiert Böhmermann das Geschäft der Online-Spielcasinos
Mit dabei: FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, der damalige starke Mann der CDU im hohen Norden, Christian von Boetticher und Boris Becker.

Im Ringen um eine Regulierung des Online-Glücksspielmarkts haben sich die Bundesländer nach jahrelangen Debatten auf einen gemeinsamen Ansatz geeinigt. Suchtexpertin ILona Füchtenschnieder spricht im Interview von einer „fragwürdigen Botschaft“. .. Fachverband Glücksspielsucht

Korruption in der Kommunalpolitik

Diese Dokumentation beschäftigt sich mit Korruption in der Kommunalpolitik, wie sie entsteht aber auch wie sie verhindert werden kann. Gerade in kleineren Kommunen sind Politiker und Unternehmer voneinander abhängig. Der Grat zwischen legaler Unterstützung und Korruption ist dabei oft schmal. Dazu kommen unklare Gesetze, teure Wahlkämpfe und mangelnde Prävention: Das Risiko für Amtsträger ist größer als vielen bewusst ist. Bayerischer Rundfunk: www.br.de

Die Politiker und Amtsträger vor Ort befinden sich in einem Spannungsfeld: Die Interessen der örtlichen Wirtschaft sind immer gegenwärtig, die Beziehungen zu den Unternehmen eng. Dazu kommt, dass Lokalpolitiker Spenden brauchen, wenn sie konkurrenzfähige Wahlkämpfe finanzieren wollen. Denn von der staatlichen Parteienfinanzierung sind sie ausgeschlossen.

Wie schnell aus Unterstützung eine kriminelle Einflussnahme werden kann, zeigt beispielsweise der Regensburger Korruptionsskandal um den wegen Bestechlichkeit verurteilten ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Der Fall zeigt auch: Die Strafverfolgung bei Korruptionsdelikten ist komplex und aufwändig. Allgemein landen nur die wenigsten Verdachtsfälle vor Gericht: Denn bei einer Täter-Täter-Konstellation sind die Hürden für die Aufklärung hoch.

Wie kann man Korruption verhindern? Und steckt hinter Korruptionsfällen auf kommunaler Ebene auch ein Systemfehler? Sebastian Grosser und Andreas Wenleder gehen in „DokThema“ diesen Fragen nach.Korruption Kommunalpolitik-

 

Keine Opfer bei Korruption … ? Hmmmm …. sagt da der Steuerzahler

the price of a false candidate allegory of corruption political cartoon
Twitter: nuvolanevicata

Hinweisgeberschutz in Deutschland

Aspekte, Fakten und Bedeutung Transparency International Deutschland e.V.
für die Korruptionsbekämpfung.

Vortragsreihe
Hinweisgeberschutz in Deutschland. Aspekte, Fakten und Bedeutung für die Korruptionsbekämpfung. Transparency Deutschland setzt sich seit über zehn Jahren für den Schutz von Hinweisgebern ein. Mit der Verabschiedung einer EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz im Herbst 2019 wurde auf EU-Ebene ein großer Schritt getan. Zur nun anstehenden Umsetzung der Richtlinie möchten wir mit vier Vorträgen im März und April die interessierte Öffentlichkeit, aber auch Stakeholder aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Journalismus über die Vielseitigkeit des Themas aufklären….Einladung: Transparency Deutschland

Whistleblower @Andy Marlette

Whistleblower @Andy Marlette

Finanzkriminalität: „Versagen in allen Bereichen“

….“Die Berichte des Bundesrechnungshofes sind deshalb so bemerkenswert, weil sie das Versagen der verantwortlichen staatlichen Organe in allen Bereichen des Geldwäschegesetzes seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1993 bestätigen“,
sagt Andreas Frank.

Der Experte für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat als Sachverständiger für den Bundestag in vielen Gutachten immer wieder auf die bestehenden Defizite hingewiesen. Bei der Europäischen Kommission hat Frank seit 2004 insgesamt fünf Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie eingereicht. Zwei Mal kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren, in deren Verlauf die Bundesregierung Versäumnisse, gerade bei der Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, einräumen musste. Doch verbessert wurde, wie die Berichte des Bundesrechnungshofs nun belegen, wenig. Das zeigte auch der Fall Wirecard: Das Hin und Her zwischen der Regierung Niederbayern und der Finanzaufsicht Bafin, wer für die geldwäscherechtliche Beaufsichtigung der inzwischen insolventen Betrugsfirma zuständig war, machte die Defizite bei der Kontrolle deutlich. „Die Bundesregierungen der letzten 27 Jahre haben Geldwäsche und damit die Organisierte Kriminalität und die Finanzierung des Terrors toleriert“, sagt Frank…

Finanzkriminalität:“Versagen in allen Bereichen“
Von *Markus Zydra, Frankfurt

Wenn es so einfach wäre. Aber das gewaschene Geld hängt nicht einfach an der Leine, es fließt in Immobilien, Autos, Schmuck und vieles mehr.EURO Geldscheine, Banknoten an Wäscheleine, Symbolbild Geldwäsche, Schwarzgeld iblimw01810838

(Foto: imago images)

Die internationale Überprüfung Deutschlands zur Güte der Geldwäschebekämpfung wurde verschoben. Experten rechnen schon jetzt mit dem Schlimmsten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ruft immer wieder auf zum energischen Kampf gegen die Finanzkriminalität. „Geldwäsche und Steuerbetrug sind illegal. Wir schaden uns allen und werden uns niemals damit abfinden“, sagt der Kanzlerkandidat und unterstreicht, dass dafür die deutschen Behörden stark und die Gesetze scharf genug sein müssten. Sind sie das? Im März sollte dazu eigentlich eine Überprüfung beginnen, ausgeführt vom Team des obersten internationalen Anti-Geldwäsche-Gremiums Financial Action Task Force (FATF ). Doch wegen der Pandemie hat das Gremium seine Vorort-Besuche in Deutschland um unbestimmte Zeit verschoben.

Scholz könnte dadurch in diesem Bundestagswahljahr einer Blamage entgehen, denn auch die FATF-Experten dürften die beiden aktuellen Berichte des Bundesrechnungshofs zur Qualität der deutschen Geldwäschebekämpfung gelesen haben. Die Rechnungsprüfer untersuchten zunächst die Arbeit der Zoll-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU). Dort laufen alle Geldwäscheverdachtsmeldungen zur Prüfung ein. Der Bundesrechnungshof stellte unverblümt fest: „Die FIU kann die in sie gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllen.“ Der Behörde fehle der vollständige elektronische Zugriff auf die relevanten Polizei- und Steuerdaten der Behörden. „Daher kann die FIU Verdachtsmeldungen und sonstige Informationen qualitativ nicht zuverlässig bewerten.“ Der Bundesrechnungshof untermauert damit die seit Jahren anhaltend scharfe Kritik an der FIU. Inzwischen ermittelt dort sogar die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Strafvereitelung im Amt.

Manchmal gelingt ein Schlag gegen organisierte Kriminalität, aber viel zu selten. Jörg Raupach (Mitte), Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, und seine Kollegen äußern sich im Sommer 2018 bei einer Pressekonferenz zur Beschlagnahmung von 77 Immobilien.Pressekonferenz in Berlin zu Ermittlungen gegen kriminelle Clans

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Die Gefahr von Geldwäsche wird oft unterschätzt. Doch die illegalen Geldströme sind eine ernsthafte Bedrohung für die globale Sicherheit, stellte die Münchner Sicherheitskonferenz 2019 fest. Das gilt nicht nur wegen der Terrorismusfinanzierung. Der Internationale Währungsfonds schätzt das jährliche Geldwäschevolumen weltweit auf vier Billionen Dollar. Nur ein Prozent dieses Betrags können die Behörden sicherstellen. Die illegalen Einkünfte aus dem internationalen Drogen-, Waffen- und Menschenhandel werden in die legale Wirtschaft geschleust. Die kriminellen Banden unterwandern mit dem Geld aus dunklen Quellen die Gesellschaft, denn sie erwerben Firmen, Häuser und damit auch politischen Einfluss. Italienische Staatsanwälte warnen seit Jahren, dass die Mafia ihre Vermögen in Deutschland wäscht.

In Deutschland taxiert man das Schwarzgeld auf jährlich 100 Milliarden Euro, rund 30 Milliarden davon fließen laut Schätzung in den Immobilienmarkt. Die Nachfrage der Kriminellen erhöht die Häuserpreise weiter. Die Berliner Ermittlungsbehörden beschlagnahmten 2018 insgesamt 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie, mit dem Verdacht, die Immobilien seien mit Geld aus Straftaten bezahlt worden. Zwei der Häuser gehören nun dem Land Berlin. Doch solche Beschlagnahmungen sind aufgrund der juristischen Hürden immer noch die Ausnahme.

Die Behörden müssen Maklern und Autohändlern genauer auf die Finger schauen

Die Immobilienbranche, Casinos, Juweliere, Auto- und Edelmetallhändler sowie Rechtsanwälte und Notare gehören zu den sogenannten Verpflichteten im Nichtfinanzsektor. Diese Berufsgruppen müssen, wie die Banken auch, bei der FIU Meldung erstatten, wenn ihnen bei einem Geschäft etwas verdächtig vorkommt. Während Banken häufig melden, kommt aus dem Nichtfinanzsektor kaum etwas. Die Aufsichtsbehörden müssten den meldepflichtigen Maklern und Autohändlern deshalb viel genauer auf die Finger schauen. Doch der Bundesrechnungshof konstatiert in seinem zweiten Bericht, dass es viel zu wenig Personal gebe. Die Aufsicht im Nichtfinanzsektor entspreche „nicht den gesetzlichen Anforderungen“. Im Jahr 2019 hätten die bei den Aufsichtsbehörden der Länder beschäftigten 216 Mitarbeiter exakt 3071 Kontrollen vor Ort bei den Betrieben durchgeführt. Bei einer Gesamtzahl der möglichen Verpflichteten von mehr als 1,1 Millionen „müsste ein Verpflichteter durchschnittlich nur höchstens alle 200 Jahre mit einer Vor-Ort-Prüfung rechnen“.

Die Polizei führt nach einer Razzia gegen kriminelle Mitglieder arabischer Clans in Berlin einen Mann ab.Razzia gegen kriminelle Clans in Berlin

(Foto: Paul Zinken/dpa)

„Die Berichte des Bundesrechnungshofes sind deshalb so bemerkenswert, weil sie das Versagen der verantwortlichen staatlichen Organe in allen Bereichen des Geldwäschegesetzes seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1993 bestätigen“, sagt Andreas Frank. Der Experte für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat als Sachverständiger für den Bundestag in vielen Gutachten immer wieder auf die bestehenden Defizite hingewiesen. Bei der Europäischen Kommission hat Frank seit 2004 insgesamt fünf Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie eingereicht. Zwei Mal kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren, in deren Verlauf die Bundesregierung Versäumnisse, gerade bei der Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, einräumen musste. Doch verbessert wurde, wie die Berichte des Bundesrechnungshofs nun belegen, wenig. Das zeigte auch der Fall Wirecard: Das Hin und Her zwischen der Regierung Niederbayern und der Finanzaufsicht Bafin, wer für die geldwäscherechtliche Beaufsichtigung der inzwischen insolventen Betrugsfirma zuständig war, machte die Defizite bei der Kontrolle deutlich. „Die Bundesregierungen der letzten 27 Jahre haben Geldwäsche und damit die Organisierte Kriminalität und die Finanzierung des Terrors toleriert“, sagt Frank.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt der Bundesregierung nun die Einführung einer gesetzlichen Bargeldhöchstgrenze im Handel, um Geldwäscheaktivitäten zu verringern. In vielen europäischen Nachbarländern ist das bereits Usus. Doch Bundesfinanzminister Scholz hält davon nichts. Deshalb dürfen in Deutschland bis zum heutigen Tag Immobilien im Wert von Hunderttausenden oder Millionen Euro mit einem Koffer voller Bargeld bezahlt werden.SZ-20210215

*Markus Zydra
schreibt als Finanzkorrespondent in Frankfurt und berichtet schwerpunktmäßig über die Europäische Zentralbank. Er hat vorher als Wirtschaftsredakteur bei der Financial Times Deutschland und der FAZ gearbeitet. In den 1990er Jahren war er Skandinavien-Korrespondent für die Süddeutsche Zeitung in Stockholm.

Um „brutalstmögliche Aufklärung“ bemüht

 

Versklavt, Verkauft, Vergessen!

Iraks geheimer Frauenhandel, Versklavt, verkauft, vergessen.

Unter dem Vorwand, die Scharia zu befolgen, werden die Mädchen gegen eine Gebühr getraut. Meist nichts anderes als Frauenhandel und Kinderprostitution. In einigen Fällen vermitteln und organisieren die Geistlichen sogar die Zimmer für Stunden oder Tage.

Wenn Geistliche zu Zuhälter werden

Die Reporterin Nawal Al-Maghafi ist im Irak unterwegs und deckt auf, wie Frauen getäuscht und ausgebeutet werden. In den Wirren des Krieges brachen viele die Schule ab und können heute nicht richtig lesen und schreiben. Sie sind ein gefundenes Fressen für Männer, die solche kurzlebigen „Ehen“ suchen: Die Verträge, die die Geistlichen ausstellen, haben ein Ablaufdatum, doch ohne lesen zu können, fällt das den Frauen nicht auf.

Obwohl die Praxis im Irak verboten ist, erklären sich schiitische Geistliche bereit, auf Anfrage solche Sex-Vereinbarungen zu treffen. Einige geben sogar Tipps für den Missbrauch von Kindern. Eine grausame Realität, in der Geistliche zu Zuhältern werden.

 

 

 

 

 

Dooa Eladl
www.w-t-w.org/en/doaa-eladl/