EU-Liste der größten Geldwäscheländer

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:

“Es ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen europäischen Steuerzahler, dass Großbritannien, Irland und Luxemburg eine echte Schwarze Liste mit harten Kriterien blockieren. Die von den Mitgliedstaaten diskutierten Kriterien der Schwarze Liste sind deutlich schwächer als von der Kommission vorgeschlagen. Insbesondere Großbritannien versucht, seine Territorien Jersey und Guernsey zu schützen, bevor es die EU verlässt.

Welche Länder kommen auf die Schwarze Liste. Die EU baut ihr Dispositiv gegen die Steuerflucht eifrig aus. Zu den jüngsten Schritten gehören Kriterien zur Erstellung einer schwarzen Liste von Steuerparadiesen. Bis Ende Jahr will die EU eine erste Fassung ihrer «schwarzen Liste» von Steueroasen erstellen. Insbesondere die Schweiz sollte sich davor fürchten. Kürzlich hat die Schweiz – wie rund 90 weitere Drittstaaten – einen Brief der EU zu Steuerfragen erhalten.  Die EU will herausfinden, wer von ihnen auf eine «schwarze Liste» der Steueroasen gehört.

Die EU-Kommission will den Kampf gegen Steuervermeidung, Terrorfinanzierung und Geldwäsche verschärfen und hat dazu gesetzliche Änderungen vorgeschlagen. Kernelement ist eine Liste von Hochrisikostaaten – auf denen sich aber keine der großen Steueroasen findet.

Nach dem Panama-Skandal hatte sich EU-Finanz- und Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici deutlich positioniert: „Die Menschen haben genug“, sagte der Franzose. Man müsse Steueroasen „auf eine gemeinsame schwarze Liste der EU setzen und bereit sein, sie mit angemessenen Strafen zu treffen, falls sie sich weigern, sich zu ändern“.

Die Kriterien

Ob eine Jurisdiktion auf die Liste kommt, soll von folgenden Kriterien abhängen:

  • Steuertransparenz: Sie wird gemessen an drei Kriterien: den OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten (AIA mit erstem Tausch 2018), den Informationsaustausch auf Anfrage und die gegenseitige Amtshilfe. Bis Mitte 2019 kann unter bestimmten Bedingungen die Einhaltung von zwei dieser drei Kriterien ausreichen, danach müssen es alle drei sein. Als viertes Kriterium soll mit Blick auf eine Initiative für einen künftigen globalen Austausch über den wirtschaftlichen Eigentümer  dieser Aspekt später hinzukommen.
  • Faire Besteuerung: Ein Land soll keine Steuerprivilegien gewähren, die nach der Definition des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung als schädlich gelten. Auch soll es keine Offshore-Strukturen zur Anlockung von Gewinnen fördern, die keine reale wirtschaftliche Aktivität vor Ort widerspiegeln.
  • Anti-Beps-Massnahmen: Jede Jurisdiktion soll sich bis Ende 2017 auf die im OECD-Rahmen vereinbarten Mindeststandards zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen verpflichten (Anti-Beps – Base Erosion and Profit Shifting).

Die Einigung der EU-Finanzminister auf grobe Kriterien für die Schwarze Liste findet sich hier:    Press Releases: Taxation criteria third country jurisdictions

Der Entwurf des Briefes, der diese Woche an 92 Länder geschickt wurde, findet sich hier:  2017/01/LETTER.pdf

Die 92 Länder, die genauer untersucht werden, bestehen aus den 86 Ländern aus den Tabellen II. und II. sowie weiteren sechs Finanzzentren aus den Tabellen III. bis V.:
Sven Giegold.de/coreboard indicators

http://www.chappatte.com/en/


Standard für den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten
Standard for automatic exchange of financial information in tax matters/German

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