Transparenzregister

Das Transparenzregister nach § 18 des Geldwäschegesetzes (GwG) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis, das erstmals zum 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Stiftungen, die auf dem Finanzmarkt agieren, erfasst und zugänglich macht. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.…EU- Regeln

Ein neues Transparenzregister soll offenlegen, wer die verborgenen Eigentümer deutscher Firmen sind und damit bei der Bekämpfung der Geldwäsche helfen. Aber die Regierung macht den Bürgern die Einsicht in das Register schwer – zur Freude von Lobbyisten.

Das Register soll also für mehr Durchblick sorgen, verborgene Finanzströme erschweren und Geldwäsche bekämpfen helfen. Dennoch ist das Verzeichnis in seiner deutschen Version kein Musterbeispiel an Offenheit. Anders als beispielsweise die britische Regierung entschied die Große Koalition im vergangenen Jahr bei der Umsetzung der EU-Vorgaben, der breiten Öffentlichkeit den Zugang zu dem Register zu verwehren.

Das „Netzwerk Recherche“ kritisierte das bereits damals. Journalisten oder auch Vertreter von NGOs können jetzt zwar im Einzelfall Einsicht in das Verzeichnis beantragen. Sie müssen jedoch in jedem Einzelfall ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Das können zum Beispiel Indizien für mögliche Unregelmäßigkeiten sein, die auf den Verdacht von  Geldwäsche oder Korruption verweisen.

Transparenzregister: Einsichtnahme und Eintragungen

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