Bank of America muss 17 Milliarden Dollar Strafe zahlen

Die dicksten Geldstrafen der Banken

Mit 17 Milliarden Dollar steht der Bank of America die höchste Strafe aller Zeiten ins Haus. Wegen unseriöser Geschäfte mit faulen Hypothekenkrediten mussten schon andere Banken Milliardenstrafen zahlen. Ein Überblick.

Bank of America

Wankende Großbanken brachten das Weltfinanzsystem 2008 an den Rand des Zusammenbruchs. Dubiose Hypotheken-Deals hatten den Weg dafür bereitet. Doch die Vergangenheit holt die Geldhäuser ein – der Bank of America (BoA) droht nun gar die höchste Strafe aller Zeiten. Dem „Wall Street Journal“ zufolge steht das Finanzinstitut kurz vor einem Vergleich mit dem US-Justizministerium über knapp 17 Milliarden US-Dollar (rund zwölf Milliarden Euro), davon neun Milliarden Dollar in bar. Das wäre der höchste jemals bezahlte Betrag in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der US-Regierung und einem Unternehmen. Bereits im März musste BoA 9,5 Milliarden Dollar nach einer Klage der Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency zahlen. Handelsblatt
Bank of America muss 17 Milliarden Dollar Strafe zahlen
11934

 

 

Glencore: Macht Gewinne dank einer Ausweitung der Förderung

Aktienrückkauf angekündigt. Glencore schmeichelt Aktionären
Glencore schreibt schwarze Zahlen

May 2012: Work on potential corruption in mining deals in the Democratic Republic of Congo, for the Bureau of Investigative Journalism.

May 2012: Work on potential corruption in mining deals in the Democratic Republic of Congo, for the Bureau of Investigative Journalism.

Wir kaufen uns die Welt
Rohstoffhandelsgrossmacht Schweiz ein intransparentes schwarzes Loch

 

Switzerland: Postfinance will Kundendaten verkaufen

Der Finanzdienstleister der Schweizerischen Post, Postfinance, will den 1,6 Mio. Kunden seines Online-Banking-Bereichs «E-Finance» ab April 2015 gezielte Rabatt- und Aktionen-Angebote von Drittunternehmen unterbreiten und dabei Kundendaten für geschäftliche Zwecke nutzen. Beim Einkauf mit der Bankkarte oder bei elektronischen Zahlungen über das Banking-Portal hinterlassen Kunden Spuren, die Aufschluss über ihr Kaufverhalten geben.
Postfinance will Kundendaten nutzen

Klaus Dittmann

Klaus Dittmann

Mit Big Data gegen die Mafia

Stefano Gurciullo: Mit Big Data gegen die Mafia
Sizilien: Urlaubsziel deutscher Touristen – und kontrolliert von der Mafia

Wie viel Macht hat die Mafia in Italien? Wie viele Firmen gehören ihr? Der Sizilianer Stefano Gurciullo entlarvt Mafia-Firmen mit winzig kleinen Hinweisen und riesigen Zahlen. Dazu gehört Mut – und Hartnäckigkeit.

Italien im Sommer 1989. Die Luft ist flirrend heiß, Grillen zirpen zwischen Olivenbäumen. Am Eingangstor eines Bauernhofes unterhalten sich zwei Männer, sie scheinen sich gut zu kennen. Beiläufig steckt der ältere der beiden seinem Gegenüber ein Bündel Geldscheine zu. Eine ganz normale Transaktion. In Sizilien ist die Mafia überall.

Stefano Gurciullo erinnert sich noch genau. Es war sein erster Kontakt mit der organisierten Kriminalität im Land: „Mein Opa hatte ein kleines Stück Land. An diesem Tag kam ein Mann und forderte Geld von meinem Großvater. Als ich das gesehen habe, fragte ich: Warum gibst du dem Mann Geld? Mein Opa antwortete: Damit er uns beschützt. Vor wem beschützt er uns, wollte ich wissen. Vor sich selber, sagte mein Opa schulterzuckend. Wenn wir nicht bezahlen, dann nimmt er uns alles weg, was wir haben.“

Ein kleiner Zwischenfall mit großer Wirkung, Stefano fasst einen Entschluss: Diese Ungerechtigkeit wird er nicht akzeptieren!

Wirtschaftsmacht Mafia

Allein 2010 hat die Mafia laut Schätzungen des italienischen Handelsverbandes „Confesercenti“ 135 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Haupteinnahmequellen: Drogen, Prostitution und illegale Waffen. Ein Großteil dieser unglaublichen Summe verwendet sie, um die private Wirtschaft zu infiltrieren. Diese Geldwäsche hat Destabilisierung, Preisabsprachen und Ausschaltung des Wettbewerbs zur Folge.
Mit Big Data gegen die Mafia

Derek Easterby www.w-t-w.org/en/cartoon/derek-easterby www.twitter.com/Ybretsae

Mafia Shadow                                                            Derek Easterby

Wenn Krankenkassen krank machen

Langfristig arbeitsunfähig geschriebene Patienten fühlen sich von Gutachtern des Medizinischen Dienstes häufig schikaniert, die Zahl der Beschwerden wächst. Es geht um Milliardenkosten

Die Frau, Ende 40, ist eine Sozialarbeiterin mit schwerer Depression. Über Wochen schon fehlt sie bei der Arbeit in einem Problemviertel in ihrer Großstadt. Sie schafft es trotz ärztlicher Behandlung nur mit Mühe, ihren Alltag zu Hause zu bewältigen, nachts findet sie kaum Schlaf. Zukunftsängste lassen sie nicht zur Ruhe kommen. Dass ihre Erkrankung und vor allem ihre Arbeitsunfähigkeit auch der Krankenkasse schwere Sorgen bereiten, ahnt die Patientin noch nicht. Drei Monate später wird es ihr mitgeteilt. Dann nämlich kommt die Aufforderung zur Kontrolluntersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Gutachter wollen im Auftrag der Kasse prüfen, ob die Patientin tatsächlich immer noch nicht an ihre Arbeitsstelle zurückkehren kann oder ob sie trotz Krankschreibung eigentlich schon wieder einsatzfähig ist. Im Kern geht es darum, ob die Versicherte noch Anspruch auf das Krankengeld hat, das die Kasse ihr seit Wochen überweist.

Vielfach aber werden die Patienten im Unklaren gelassen über den Hintergrund der Aufforderung und über die Möglichkeiten, ihre Widerspruchsrechte auszuschöpfen. Sie fühlen sich zerrieben zwischen der Sorge um den Arbeitsplatz bei längerer Krankheit, dem Wunsch Genesung sowie dem Drängen der Krankenkasse.
Wenn Krankenkassen krank machen

Igor Kravarik

Igor Kravarik

Wie die Ukraine gestohlene Millionen zurückholen will

Gesperrte Janukowitsch-Gelder
Balz Bruppacher berichtet: Kiew will die Gelder des ehemaligen Präsident der Ukraine,
Wiktor Janukowitsch, zurück.

Die Regierung der Ukraine intensiviert ihre Anstrengungen, um das im Ausland vermutete Vermögen des Janukowitsch-Regimes zu repatriieren. In Bern sind drei Rechtshilfegesuche eingegangen.
Die Schweiz gehörte zu den ersten Ländern, die nach dem Sturz von Wiktor Janukowitsch Ende Februar eine vorsorgliche Sperre für die Vermögen des ehemaligen Präsidenten und von dessen Entourage verfügten. Gestützt auf eine Verordnung des Bundesrats sowie aufgrund von Geldwäscherei-Strafverfahren der Bundesanwaltschaft und der Genfer Justiz sind seither rund 100 Millionen Franken eingefroren worden. Noch ist der Nachweis aber nicht erbracht, dass es sich dabei um unrechtmässig erworbenes Vermögen des Janukowitsch-Regimes handelt.
Wie die Ukraine gestohlene Millionen zurueckholen will
Ukraine

Portugal: Verdacht auf Insiderhandel

Portugiesische Börsenaufsicht untersucht
Simon Kamm berichtet:  Es bestehe der Verdacht, dass Insiderinformationen entscheidend für den gewaltigen und endgültigen Einbruch der BES-Aktien gewesen seien, der am 1. August kurz nach 15 Uhr einsetzte.

Die portugiesische Börsenaufsicht CMVM hat eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Insiderhandel eingeleitet. In einer Mitteilung erklärte die Behörde am späten Montagabend, sie habe eine «eingehende Untersuchung» veranlasst, um den Börsenhandel der Aktien des Banco Espírito Santo (BES) am 1. August genauestens unter die Lupe zu nehmen. An jenem Tag also, als die Börsenaufsicht den Handel mit den BES-Titeln an der Lissabonner Börse bis auf weiteres ausgesetzt hatte.
Portugiesische Boersenaufsicht untersucht

davegranlund.com

davegranlund.com

Geringverdiener Rabatt

Bioladen für Geringverdiener: „Manche werden aggressiv“

Vor vier Jahren eröffnete Marion Ziehrer einen Bioladen, in dem Geringverdiener Rabatt bekommen. Seitdem wird die Gründerin von vielen Kunden geliebt – und von einigen beschimpft.

Unser Plan war, eine Übungsfirma für Langzeitarbeitslose zu gründen. Meine Geschäftspartnerin, und ich kommen beide aus der Erwachsenenbildung. Wir wollten Menschen einen Rahmen bieten, in dem sie sich unter realen Bedingungen wieder an den Markt rantasten können. Gleichzeitig wollten wir auch Leuten mit wenig Geld die Möglichkeit geben, sich gutes Essen in Bio-Qualität leisten zu können.
Frage: Wie finanzieren Sie dieses Vorhaben? Bioladen-Gründerin Ziehrer: „Die Idee ist richtig, die Umsetzung ist schwer“
Manche werden aggressiv

Harm Bengen www.w-t-w.org/en/harm-bengen www.harmbengen.de

Harm Bengen

 

Mutmaßlicher Anlagebetrug sorgt für Schlagzeilen

Cynk-Aktie: Der pure Wahnsinn

In den USA sorgt ein spektakulärer Fall von mutmaßlichem Anlagebetrug für Schlagzeilen: Eine Internetaktie steigt erst um 36.000 Prozent, jetzt bricht sie ein. Ein Lehrstück über eine alte Masche in der neuen Börsenwelt. Eigentlich ist es erstaunlich, dass sie überhaupt noch etwas wert ist. Die Aktie von Cynk Technology war von der US-Börsenaufsicht SEC für zehn Tage vom Handel ausgesetzt worden. Eine Art Schutzsperre. Nachdem der Handel mit dem Papier wieder möglich war, brach der Kurs sofort ein.

Am Freitag fiel die Aktie um 85 Prozent. Ein Anteilsschein kostet jetzt 2,10 Dollar – und das ist wohl immer noch ein Vielfaches dessen, was angemessen wäre. Cynk weist keinen Umsatz aus und hat nur einen Mitarbeiter. Es handelt sich um ein Online-Netzwerk, das anscheinend keine echten Mitglieder hat, und das bis vor kurzem kaum einer kannte. Jetzt hat die Firma zweifelhafte Berühmtheit erlangt. „Bei dieser Sache ließ sich wahrscheinlich eine Menge Geld machen und verlieren“, sagt Michael Block, Chefstratege bei Rhino Trading Partners.
Der pure Wahnsinn
'Dad! - Mum's cheating again!'

Brauchen wir Leitlinien für gute Richter?

Neue Ethikkommission: Leitlinien für gute Richter
Katharina Fontana berichtet:  Eine Kommission soll berufsethische Grundsätze konkretisieren.

Brauchen Richter Vorgaben, wie sie sich richtig zu verhalten haben? Ja, meint die Richtervereinigung. Sie hat eine Ethikkommission eingesetzt, die Empfehlungen zum untadeligen Verhalten erarbeiten soll.

Das Richteramt ist kein Beruf wie jeder andere. Von Richterinnen und Richtern wird erwartet, dass sie integer, charakterfest und anständig sind, sich sowohl im Beruf wie auch im Privatleben jederzeit untadelig verhalten. Das öffentliche Vertrauen in die Richter und in das Justizwesen ist ganz entscheidend, damit die Urteile akzeptiert werden. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen Verhaltenskodizes für Richter bestehen, ist die richterliche Ethik in der Schweiz heute noch kaum ein Thema. Geht es nach der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, soll sich das nun ändern. Die Vereinigung, der rund 600 Mitglieder angehören, hat jüngst einstimmig eine Ethikkommission geschaffen mit dem Ziel, «richterethische Grundsätze in der Schweiz transparent zur Diskussion zu stellen».
Konkrete Probleme

Im Juni hat der Vorstand der Vereinigung sieben aktive und ehemalige Richter in die Kommission gewählt. Im September soll sich das Gremium zur ersten Sitzung treffen. Laut Patrick Guidon, Vizepräsident der Richtervereinigung und Richter am Kantonsgericht St. Gallen, ist klar, dass die Kommission keine rein theoretische Wertediskussion führen und keine abstrakte Charta mit Thesen erarbeiten soll. Vielmehr geht es darum, dass sie anhand konkreter Probleme im Berufsalltag Empfehlungen zum ethisch richtigen Verhalten entwickelt, entweder aus eigenem Antrieb oder indem sie von aussen angegangen wird. Diese Empfehlungen sollen publiziert und auch medial verbreitet werden. – Bei der Richtervereinigung will man den möglichen Fragestellungen, mit denen sich die Ethikkommission befassen wird, nicht vorgreifen. Nach konkreten Beispielen für ethisch schwierige Situationen gefragt, mit denen Richter im Alltag konfrontiert sein können, nennt Guidon den Druck seitens der Öffentlichkeit, der Verfahrensparteien oder Dritter.

Heikles Terrain

Sollen die Richter hier reagieren, und wenn ja, in welcher Form? Auch die Frage, inwiefern sich Richterinnen und Richter öffentlich zu laufenden politischen Geschäften äussern sollen und dürfen, gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Ein weiteres Thema ist die Unparteilichkeit. Gerade in Kantonen, wo Richter, Staatsanwälte, Verteidiger oder Polizeibeamte teilweise seit Jahren zusammenarbeiten, kann es zu persönlichen Bindungen kommen, die nicht unproblematisch sind.

Wie die Schweizer Richterschaft auf die Ethikkommission und deren Tätigkeit reagieren wird, ist offen. Richter nehmen in aller Regel für sich in Anspruch, zu wissen, wie sie sich innerhalb und ausserhalb des Gerichtssaals zu verhalten haben. Insofern betritt die Kommission, wenn sie Verhaltensstandards setzt und sagt, was für einen Richter ethisch geboten oder verboten sein soll, ein heikles Terrain. Kommt hinzu, dass lange nicht alle Richterinnen und Richter der Richtervereinigung beigetreten sind und ein Gutteil womöglich nicht bereit sein wird, den Beschlüssen eines privaten Organs Folge zu leisten. Bei der Richtervereinigung ist man sich bewusst, dass die Ethikkommission in der Richterschaft auf gewisse Vorbehalte stossen dürfte. Doch man hoffe, dass die Empfehlungen im Idealfall aufgrund ihrer inhaltlichen Überzeugungskraft von Mitgliedern wie Nichtmitgliedern beachtet würden, sagt Guidon.
Ethik-Charta

In der Schweiz haben kantonale Gerichte nur ganz vereinzelt Grundsatzpapiere verfasst, die sich mit der richterlichen Berufsethik befassen. Von den eidgenössischen Gerichten kennt das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eine eigentliche Ethik-Charta, in der die Grundsätze richterlichen Verhaltens – Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sorgfalt, Kollegialität – in allgemeiner Form festgehalten sind. Auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona verfügt über ein Leitbild, das zu Sorgfalt, Respekt und Toleranz verpflichtet. Am Bundesgericht dagegen scheint man von solchen allgemeinen Bekenntnissen nicht viel zu halten. Eine Ethik-Charta sei «an einem höchsten Gericht nicht nötig; die Kenntnis der entsprechenden Regeln und deren Befolgung werden als selbstverständlich vorausgesetzt», heisst es aus Lausanne.
Lilah als weisungsgebundene Richterin